Fragen und Antworten zur Konkurrenzklausel - Konkurenzverbot - Abwerbeverbot.
Das Konkurrenzverbot beschäftigt Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder und gibt nicht selten zu Streitigkeiten Anlass.
Zu den häufigsten Fragen unserer Rechtsberatung gehören diejenigen zum arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbot.
Welches Gebiet darf das Konkurrenzverbot umfassen, wie lange darf es dauern und wie ist es gerichtlich durchsetzbar?
Wir gehen diesen Fragen nach und zeigen Ihnen auf, was Sie bei der Festsetzung eines Konkurrenzverbotes oder Konkurrenzklausel unbedingt beachten sollten.
Wirtschaftlich schwierige Zeiten führen dazu, dass sich viele Streitigkeiten um die Frage der Durchsetzbarkeit eines arbeitsvertraglich vereinbarten Konkurrenzverbotes drehen. Dabei geht es in der Regel um eine existenzielle Frage für den davon betroffenen Arbeitnehmer, bezweckt doch ein solches Konkurrenzverbot, dass der aus dem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum keine Tätigkeit ausüben darf, die seinen bisherigen Arbeitgeber konkurrenziert.
Ein Konkurrenzverbot pder ein Abwerbeverbot kann faktisch zu einem Berufsverbot führen, deshalb ist es sehr wichtig, dass die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes an hohe Voraussetzungen gebunden ist.
Unsere kompetenten Juristen und Rechtsanwälte können Ihnen sofort weiterhelfen:
auf diese Weise erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Erstberatung per Telefon oder Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft bei Fragen zum Konkurrenzverbot.
Unsere Experten, welche auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert sind, zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung auf, welches Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis sind.
Senden Sie uns Ihren Arbeitsvertrag mit der Konkurrenzklausel und wir beraten Sie sofort.
Grenzen des Konkurrenzverbots
Das Konkurrenzverbot darf nicht weiter reichen als der effektive Geschäftsradius des Arbeitgebers, in den der Arbeitnehmer Einblick erhielt.
Es muss daher in dreifacher Hinsicht beschränkt werden:
In der Interessenabwägung von Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und übermässiger Beschränkung der beruflichen Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers kann das Gericht nach Würdigung aller Umstände (so auch einer allfälligen Karenzentschädigung)
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular.
Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich.
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