Verfasst von Rechtsanwalt Andreas Gantenbein - zugelassene Schweizer Rechtsanwälte | SAV-Mitglieder | Zuletzt aktualisiert: März 2026
Eine Kündigung. Ein Konkurrenzverbot. Ein Arbeitszeugnis das nicht stimmt.
Arbeitsrechtliche Probleme treffen selten zu einem günstigen Zeitpunkt. Oft sind Sie mitten in einer belastenden Situation – und wissen nicht genau, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich verhalten sollen.
Das Schweizer Arbeitsrecht schützt Sie mehr als Sie vielleicht denken. Aber nur wenn Sie Ihre Rechte kennen – und rechtzeitig handeln.
rechtsanwalt24.ch bietet Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung durch einen Schweizer Anwalt – telefonisch oder online, ohne langen Vorlauf.
Kein Callcenter. Keine KI. Ein Mensch, der zuhört.
Buchen Sie jetzt eine Online-Erstberatung zum Fixpreis von 65.-- Franken (+MwSt).
Sie wissen danach konkret, wie Sie vorgehen sollen.
In der Praxis entstehen arbeitsrechtliche Konflikte besonders häufig bei:
Lohnforderungen
Überstunden oder Überzeit
Die erfahrenen Anwälte von rechtsanwalt24.ch unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen schnell und unkompliziert.
Sie erhalten bei uns eine erste rechtliche Einschätzung telefonisch oder online.
Viele arbeitsrechtliche Konflikte entstehen aus alltäglichen Situationen am Arbeitsplatz.
Häufige Fragen sind zum Beispiel:
Ist eine Kündigung rechtmässig?
Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Muss ein Konkurrenzverbot eingehalten werden?
Habe ich Anspruch auf Überstundenvergütung?
Ist mein Arbeitszeugnis korrekt formuliert?
Unsere Anwälte beraten Sie kompetent zu allen Fragen des Schweizer Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, Arbeitsverträgen, Konkurrenzverboten und Arbeitszeugnissen.
.
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses.
Im Schweizer Arbeitsrecht OR Art. 319 kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten zustande kommen.
Typische Fragen betreffen:
Prüfung eines neuen Arbeitsvertrags
einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber
Homeoffice-Regelungen
Konkurrenzverbote
fehlende schriftliche Vereinbarungen
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist im Schweizer Arbeitsrecht grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich.
Dennoch bestehen wichtige rechtliche Grenzen, insbesondere bei:
missbräuchlicher Kündigung
Änderungskündigung
Freistellung
Auch Mobbing am Arbeitsplatz kann arbeitsrechtliche Ansprüche auslösen.
Arbeitnehmer haben jederzeit Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemässes Arbeitszeugnis OR Art. 330a.
Probleme entstehen häufig bei:
versteckten negativen Formulierungen
unklaren Bewertungen
unvollständigen Tätigkeitsbeschreibungen
Unsere Anwälte prüfen Ihr Arbeitszeugnis und unterstützen Sie bei der Durchsetzung eines korrekten Zeugnisses.
Viele Arbeitsverträge enthalten ein Konkurrenzverbot. Dieses soll verhindern, dass Arbeitnehmer nach dem Austritt direkt bei einem Konkurrenten arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen gründen
.
Ein Konkurrenzverbot ist jedoch nur gültig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
zeitliche Begrenzung
geografische Begrenzung
Schutz eines berechtigten Geschäftsinteresses
In der Praxis sind viele Konkurrenzverbote zu weit formuliert und daher nicht durchsetzbar.
→ Weitere Informationen:
FAQ – ARBEITSRECHT SCHWEIZ
Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt sofort tun?
Zuerst: Ruhe bewahren. Dann prüfen Sie die Kündigungsfrist – sie hängt von Ihren Dienstjahren ab. Im ersten Dienstjahr gilt 1 Monat, ab dem zweiten Jahr 2 Monate, ab dem zehnten Jahr 3 Monate (OR Art. 335c). Wichtig: Wenn Sie die Kündigung für missbräuchlich halten, müssen Sie während der Kündigungsfrist schriftlich Einspruch erheben – verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihre Ansprüche.
Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?
Eine Kündigung ist missbräuchlich wenn sie aus persönlichkeitsverletzenden Gründen erfolgt – etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Alter oder als Vergeltung für eine berechtigte Beschwerde. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung bis zu 6 Monatslöhnen. Die Beurteilung hängt immer vom Einzelfall ab.
Ich bin 55 Jahre alt und habe 20 Dienstjahre – bin ich besonders geschützt?
Nicht durch einen speziellen Kündigungsschutz – aber das Bundesgericht hat festgehalten, dass Arbeitgeber gegenüber älteren, langjährigen Mitarbeitenden eine erhöhte Fürsorgepflicht haben. Wer diese verletzt – zum Beispiel ohne vorheriges Gespräch kündigt – riskiert eine missbräuchliche Kündigung. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in der Schweiz?
Dienstjahre Kündigungsfrist
1. Dienstjahr 1 Monat
2.–9. Dienstjahr 2 Monate
Ab 10. Dienstjahr 3 Monate
Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden.
Muss ich ein Konkurrenzverbot einhalten?
Nicht unbedingt. Ein Konkurrenzverbot ist nur gültig wenn es schriftlich vereinbart wurde, Sie Einblick in schützenswerte Geschäftsgeheimnisse hatten und das Verbot zeitlich, geografisch und sachlich angemessen begrenzt ist (OR Art. 340). Viele Konkurrenzverbote sind zu weit formuliert und nicht durchsetzbar. Lassen Sie es prüfen – bevor Sie einen neuen Job ablehnen.
Mein Arbeitszeugnis enthält versteckte negative Formulierungen – was kann ich tun?
Sie haben jederzeit Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemässes Arbeitszeugnis. Bestimmte Formulierungen gelten in der Praxis als negative Codewörter – ohne juristische Kenntnis sind sie kaum erkennbar. Wir prüfen Ihr Zeugnis und zeigen Ihnen konkret was geändert werden sollte.
Habe ich Anspruch auf Überstundenvergütung?
Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Sind Überstunden nicht explizit abgegolten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Vergütung oder Kompensation. Bei Kaderpositionen wird Überstunden oft als abgegolten betrachtet – aber nicht immer rechtmässig.
Mein Arbeitgeber will meinen Lohn kürzen oder meinen Vertrag einseitig ändern – ist das zulässig?
Nein – einseitige Vertragsänderungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Der Arbeitgeber kann nur mit einer sogenannten Änderungskündigung vorgehen – das heisst er kündigt den bestehenden Vertrag und bietet gleichzeitig einen neuen an. Auch das unterliegt rechtlichen Grenzen.
Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?
Eine erste telefonische Einschätzung kostet CHF 3.80 pro Minute – eine durchschnittliche Beratung dauert 6–10 Minuten. Für eine schriftliche Auskunft erhalten Sie vorab ein transparentes Honorarangebot – typisch ab CHF 95.–.
Beim Rückruf-Service zahlen Sie CHF 65.– für bis zu 15 Minuten – mit voller Kostenkontrolle.
👉 Unsicher ob Ihr Fall relevant ist?
Rufen Sie uns an – 0900 000 911. Ein erstes Gespräch reicht oft für eine klare Einschätzung. Kein Callcenter. Keine KI. Ein zugelassener Schweizer Anwalt.
Sie haben eine konkrete arbeitsrechtliche Frage?
Mit unserer Online Rechtsberatung und telefonischen Rechtsauskunft erhalten Sie eine schnelle juristische Einschätzung Ihres Falls.
Sie können:
Ihre Anfrage online senden
telefonisch mit einem Anwalt sprechen
einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.
Alle Anfragen unterliegen selbstverständlich dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.
Weitere Informationen:
oder
rechtsanwalt24.ch – Moderner Rechtsdienstleister für alle Lebenslagen
Mit dem Einsatz modernster Technologien und interdisziplinärer Zusammenarbeit bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Dank unserer spezialisierten Rechtsanwälte und der Flexibilität unserer Beratungsformen können wir Ihnen eine massgeschneiderte und effektive Unterstützung garantieren.
Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, 9245 Oberbüren (www.ag-recht.ch.)
Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt.
Langjährige Erfahrung in der Beratung zu Fragen des Schweizer Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Senden Sie uns hier Ihre Fragen und Sie erhalten sofort unsere Beurteilung
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.
Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.
Sie beauftragen keinen Vermittler und landen nicht in einem anonymen Anwaltsnetzwerk. Sie erhalten eine Einschätzung direkt von Andreas Gantenbein, zugelassenem Schweizer Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung – persönlich, verbindlich, vertraulich.
Rufen Sie uns an - Wir helfen Ihnen auch am Wochenende und an Feiertagen.
Copyright © rechtsanwalt24.ch

