ERBRECHT - KONKUBINAT.
Bei Paaren mit Kindern aus erster und zweiter Ehe sind die Erbverhältnisse nicht einfach. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige Regelung. Jede siebte Familie ist heute eine so genannte Folge- oder Patchworkfamilie. Und gar bei annähernd 45 Prozent aller Eheschliessungen hat mindestens ein Partner bereits eine Scheidung hinter sich.
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Das Konkubinat ist im Gesetz nicht speziell geregelt und Konkubinatspaare und Patchworkfamilien geniessen – leider – noch immer nicht den gleichen Schutz wie verheiratete Paare.
ERBTEILUNG - PFLICHTTEIL
Sie wollen Ihren Partner - Ihre Partnerin meist begünstigen. Wie wird das Erbe geteilt - Erbengemeinschaft.
Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.
TESTAMENT - ERBVERTRAG
Sie wollen ein eigenhändiges Testament schreiben. Erbrecht ohne Testament - Was gilt für das Konkubinat?
Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
KONKUBINAT PATCHWORK-FAMILIE
Wer erbt was? Wie kann ich meine Partnerin im Konkubinat bestmöglich begünstigen?
Erbrecht der Kinder in der Patwork-Familie.
Konkubinatsvertrag
Wann sollte ein Paar einen Konkubinatsvertrag vereinbaren?
Wenn ein Paar gemeinsame Investitionen tätigt, macht es Sinn, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Das gilt besonders für Wohneigentum. Jedoch auch, wenn man gemeinsam eine Wohnung bezieht, kann ein derartiger Vertrag sinnvoll sein. Es lässt sich schnell klären, ob beide den Mietvertrag unterschreiben oder ob eben ein Partner nur Untermieter bleibt. Auch kann man bereits festlegen, wer z. B. ausziehen muss, wenn es zu einer Trennung kommt und wer den Mietzins bezahlt, wenn ein Partner auszieht. Mit einem Konkubinatsvertrag kann das Konfliktpotential vermieden werden, das diese Fragen mit sich bringen
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Konkubinatspaare haben die Möglichkeit, die rechtlichen Fragen dieser Beziehung in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. Für die Regelung der einzelnen Rechtsfragen, wie beispielsweise der Unterhalt gemeinsamer Kinder, das Vertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen, die Vorsorge im Alter oder der Erwerb von gemeinsamen Wohneigentum, sind separate Verträge und Verfügungen nötig.
In einem Konkukinatsvertrag können alle diese Fragen zusammenfassend geregelt werden.
Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
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ERBRECHT
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ERBRECHT
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ERSTGESPRÄCH-BERATUNG Konkubinat
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Wir klären die Vorgehensweise.
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Wir analysieren die Rechtslage.
Im persönlichen Gespräch (telefonisch oder per Video) erklären wir Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt und möglich ist.
Kosten: 245 CHF
Ein typisches Beispiel:
Frau Hauser musste nach ihrer Scheidung mit ihrem Sohn finanziell untendurch. Heute wohnt sie mit ihrem neuen Partner in dessen Einfamilienhaus – zusammen mit ihrem volljährigen Sohn und den zwei minderjährigen gemeinsamen Kindern. Die Tochter des Partners aus erster Ehe ist bereits ausgezogen.
Der Partner verdient gut und kann der ganzen Familie einen angenehmen Lebensstandard finanzieren. Doch was passiert eigentlich, wenn der Partner tödlich verunfallen sollte?
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Das Gesetz regelt diese Frage klar, sofern die beiden verheiratet waren:
Wie können sich Konkubinatspartner begünstigen?
Was gilt bei nicht verheirateten Partnerschaften? Erbrecht bei Konkubinat
Im Konkubinat lebende Paare müssen besondere Vorkehrungen treffen, wenn sie dem Partner einen möglichst grossen Teil des Vermögens vererben möchten.
Denn unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Ohne Vorkehrungen erben die direkten Nachkommen, beispielsweise die Kinder aus einer früheren Beziehung, den gesamten Nachlass.
Damit der Lebenspartner nicht leer ausgeht, muss er in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt werden.
Nachkommen erben mehr
Bei der Begünstigung ist der Erblasser eingeschränkt durch die Pflichtteile seiner Nachkommen, welche insgesamt drei Viertel des Nachlasses betragen. Somit darf der Erblasser dem Lebenspartner nur den frei verfügbaren Teil von einem Viertel des Nachlasses zuwenden.
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