RAV Einsprache


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Verfasst von Andreas Gantenbein, Schweizer Rechtsanwalt - Zugelassen in der Schweiz | Über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Privatpersonen und KMU. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026


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WANN LOHNT SICH EINE EINSPRACHE?


Typische Situationen, bei denen wir helfen


Viele RAV- und ALV-Entscheide sind anfechtbar – werden aber nie angefochten, weil Betroffene die Rechtslage nicht kennen oder unsicher sind, ob es sich lohnt.

Einstellung in der Anspruchsberechtigung
Sanktionen wegen angeblicher Pflichtverletzung

Nicht jede Einstellung in der Anspruchsberechtigung ist rechtmässig. Eine Einsprache kann insbesondere Erfolg haben, wenn die Pflichtverletzung nicht ausreichend nachgewiesen ist, mildernde Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Anzahl Einstelltage unverhältnismässig hoch festgesetzt wurde.

Rückforderung von Taggeldern
Rückforderung nach Auslandsaufenthalt oder Zwischenverdienst

Rückforderungen der Arbeitslosenkasse sind nicht immer berechtigt. Eine Einsprache kann insbesondere Erfolg haben, wenn der Sachverhalt unvollständig abgeklärt wurde, Berechnungsfehler vorliegen oder sich die versicherte Person auf behördliche Auskünfte verlassen durfte (Vertrauensschutz).

Vermittlungsunfähigkeit
Ablehnung wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Die Vermittlungsfähigkeit darf nicht vorschnell verneint werden. Eine Einsprache kann Erfolg haben, wenn medizinische Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder die tatsächliche Arbeitsfähigkeit falsch beurteilt wurde.

Unklare RAV-Pflichten
Vorwurf mangelnder Stellensuche oder fehlender Mitwirkung

Nicht jede angebliche Pflichtverletzung rechtfertigt eine Sanktion. Häufig stellt sich die Frage, ob die Anforderungen des RAV klar kommuniziert wurden und ob die versicherte Person ihre Mitwirkungspflichten tatsächlich verletzt hat.

Taggeld-Berechnung
Falsch berechneter versicherter Verdienst

Fehler bei der Berechnung des versicherten Verdienstes oder von Ferien- und Lohnbestandteilen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Eine Überprüfung lohnt sich insbesondere bei unklaren Lohnverhältnissen oder Zwischenverdiensten.

Pflichtverletzung des RAV
Fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte

Unter bestimmten Voraussetzungen können fehlerhafte Auskünfte des RAV rechtlich relevant sein. Hat sich die versicherte Person auf eine behördliche Information verlassen und dadurch Nachteile erlitten, kann der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz eine Rolle spielen.

Wann lohnt sich eine rechtliche Prüfung besonders?
  • Sie eine Sanktion oder Rückforderung nicht nachvollziehen können.
  • Wichtige Unterlagen oder Argumente nicht berücksichtigt wurden.
  • Sie den Eindruck haben, dass der Sachverhalt unvollständig abgeklärt wurde.
  • Das RAV oder die Arbeitslosenkasse widersprüchliche Auskünfte erteilt hat.
  • Erhebliche finanzielle Folgen drohen.
  • Die Einsprachefrist bald abläuft.

Ob eine Einsprache tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich erst nach Prüfung der Verfügung und der relevanten Unterlagen beurteilen.

ABLAUF

So funktioniert die Online-Rechtsauskunft


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Angreifbar? Einsprache sinnvoll? Fristen? Risiken?

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Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen

Auf Wunsch: Einsprache oder weitere Schritte auf Anfrage.

PREISE

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Die juristische Einschätzung folgt innert 24 Stunden.

ERFAHRUNGEN

Beispiele aus der Praxis

«Ich hatte eine Rückforderung von über CHF 5'000 erhalten, weil ich während der Stellensuche zwei Wochen im Ausland war. Nach der Einschätzung war klar: Die Rückforderung war nicht rechtmässig. Einsprache eingereicht, Rückforderung aufgehoben.»

Mann, 52, Kanton Bern – Rückforderung wegen Auslandsaufenthalt

«Das RAV hat meine Vermittlungsfähigkeit abgelehnt, obwohl ich ein ärztliches Zeugnis hatte. Die Rechtsauskunft hat mir geholfen zu verstehen, welche Argumente relevant sind – und was ich als nächstes tun muss.»

Frau, 47, Kanton Zürich – Vermittlungsunfähigkeit abgelehnt

«Ich wusste nicht, ob sich eine Einsprache überhaupt lohnt. Nach der Kurz-Einschätzung hatte ich eine klare Antwort – und die Gewissheit, dass ich die Frist noch nicht verpasst hatte.»

Mann, 61, Kanton Aargau – Einstellung in der Anspruchsberechtigung

WAS SAGT DAS BUNDESGERICHT?

Bundesgericht · BGE 123 V 153
Verhältnismässigkeit von Einstelltagen

Bei der Bemessung von Einstelltagen müssen erschwerende und mildernde Faktoren sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden. Eine pauschale Sanktion ohne Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ist bundesrechtswidrig und kann mit Einsprache angefochten werden.

→ Relevant bei: Einstellung in der Anspruchsberechtigung / Sanktionen
Bundesgericht · Ständige Rechtsprechung
Vertrauensschutz bei Rückforderungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Rückforderung von Arbeitslosenentschädigung ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn die versicherte Person auf eine falsche oder unvollständige Auskunft der Arbeitslosenkasse oder des RAV vertraut und sich entsprechend verhalten hat. Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz (Art. 9 BV) gilt auch im ALV-Bereich.

→ Relevant bei: Rückforderung von Taggeldern
Bundesgericht · Ständige Rechtsprechung
Anforderungen an die Vermittlungsfähigkeit

Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an die Verneinung der Vermittlungsfähigkeit. Eine zu restriktive oder unzureichend begründete Beurteilung durch das RAV verletzt Bundesrecht. Die versicherte Person hat Anspruch auf eine sorgfältige Prüfung ihrer tatsächlichen und rechtlichen Fähigkeit, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

→ Relevant bei: Ablehnung der Vermittlungsfähigkeit

Die dargestellten Rechtsprechungshinweise dienen der allgemeinen Information. Ob ein konkreter Entscheid anfechtbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine juristische Einschätzung erhalten Sie innert 24 Stunden.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ARBEITSLOSENENTSCHÄDIGUNG UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG SCHWEIZ

Die Arbeitslosenentschädigung (ALE) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) nach dem AVIG. Anspruch haben Arbeitnehmer, die in der Schweiz versichert waren, innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Beiträge bezahlt haben, arbeitslos oder teilarbeitslos sind und sich beim RAV angemeldet haben. Die Entschädigung beträgt in der Regel 70–80% des versicherten Verdienstes und wird als Taggeld ausbezahlt.
Das RAV kann die Arbeitslosenentschädigung vorübergehend einstellen, wenn es eine Pflichtverletzung feststellt – zum Beispiel bei ungenügender Stellensuche, Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, versäumten Beratungsterminen oder nicht gemeldeten Auslandsaufenthalten. Viele dieser Einstellungen sind jedoch verhältnismässig angreifbar, weil die Umstände des Einzelfalls nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Eine juristische Prüfung lohnt sich in den meisten Fällen.
Die Einsprachefrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Zustellung des Entscheids. Diese Frist ist zwingend – wird sie verpasst, wird der Entscheid rechtskräftig. Die Einsprache selbst muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde (ALV-Kasse oder RAV) eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer variiert, beträgt aber meist 4–12 Wochen. Handeln Sie daher schnell – unsere Einschätzung erhalten Sie innert 24 Stunden.
Ja – Rückforderungen sind häufig angreifbar, besonders wenn die ALV-Kasse einen Fehler gemacht hat, die Informationspflicht verletzt wurde oder die Rückforderung unverhältnismässig ist. Auch der Vertrauensschutz kann eine Rolle spielen: Wenn Sie auf eine behördliche Auskunft vertraut haben, kann dies die Rückforderung ganz oder teilweise ausschliessen. Eine juristische Einschätzung klärt innert 24 Stunden, ob und mit welchen Erfolgsaussichten eine Einsprache sinnvoll ist.
Die Preise sind transparent und fix – keine Stundenabrechnung, keine Überraschungen:

Kurz-Einschätzung: CHF 165 – Prüfung des Entscheids, klare Empfehlung (Einsprache ja/nein), Fristencheck.
Erweiterte Einschätzung: CHF 240–300 – detaillierte Begründung und Erläuterung der Rechtslage.
Einsprache-Entwurf: ab CHF 390 – fertige schriftliche Einsprache.

Rechnung nach der Beratung. Keine Vorauszahlung. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir die Deckungsfrage kostenlos mit.
Der Ablauf ist einfach und unkompliziert: Sie wählen ein Paket und füllen das Formular aus – keine Anmeldung nötig. Sie erhalten innert kurzer Zeit einen sicheren Upload-Link per E-Mail, über den Sie Ihren RAV-Entscheid vertraulich hochladen können. Danach erhalten Sie innert 24 Stunden eine verständliche juristische Einschätzung mit klarer Empfehlung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Einsprache oder weitere Schritte.

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rechtsanwalt24.ch ist spezialisiert auf Online-Rechtsberatung im Bereich Arbeitslosenversicherung (ALV) und Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz. Sie beauftragen keinen Vermittler und landen nicht in einem anonymen Anwaltsnetzwerk. Sie erhalten eine juristische Einschätzung zu Ihrem RAV-Entscheid direkt von Andreas Gantenbein, zugelassenem Schweizer Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung – persönlich, verbindlich, vertraulich.

  • Spezialisierung – Beratung bei RAV-Entscheiden, Einstelltagen, Rückforderungen und ALV-Verfügungen.
  • Persönlich – kein Matching, kein Algorithmus. Ihr Fall wird von einem Anwalt geprüft, der für seine Antwort haftet.
  • Innert 24 Stunden – bei dringenden Einsprachefristen auch schneller. Bitte im Formular vermerken.
  • Verständlich – keine Fachbegriffe ohne Erklärung. Sie wissen danach konkret, was zu tun ist.
  • Fixpreis vorab – keine Stundenabrechnung, keine Überraschungen auf der Rechnung.
  • Vertraulich – anwaltliches Berufsgeheimnis. Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Erfahrung – über 20 Jahre Online-Rechtsberatung für Schweizer Privatpersonen und KMU im Bereich Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.
Hinter rechtsanwalt24.ch steht eine zugelassene Schweizer Anwaltspraxis – nicht eine Plattform.
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