Verfasst von Andreas Gantenbein, Schweizer Rechtsanwalt - Zugelassen in der Schweiz | Über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Privatpersonen und KMU. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Juristische Einschätzung bei Arbeitslosenentschädigung und ALV-Verfügungen
durch Schweizer Anwalt – innert 24 Stunden.
Klar, direkt, ohne Umwege.
Viele RAV- und ALV-Entscheide sind anfechtbar – werden aber nie angefochten, weil Betroffene die Rechtslage nicht kennen oder unsicher sind, ob es sich lohnt.
Nicht jede Einstellung in der Anspruchsberechtigung ist rechtmässig. Eine Einsprache kann insbesondere Erfolg haben, wenn die Pflichtverletzung nicht ausreichend nachgewiesen ist, mildernde Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Anzahl Einstelltage unverhältnismässig hoch festgesetzt wurde.
Rückforderungen der Arbeitslosenkasse sind nicht immer berechtigt. Eine Einsprache kann insbesondere Erfolg haben, wenn der Sachverhalt unvollständig abgeklärt wurde, Berechnungsfehler vorliegen oder sich die versicherte Person auf behördliche Auskünfte verlassen durfte (Vertrauensschutz).
Die Vermittlungsfähigkeit darf nicht vorschnell verneint werden. Eine Einsprache kann Erfolg haben, wenn medizinische Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder die tatsächliche Arbeitsfähigkeit falsch beurteilt wurde.
Nicht jede angebliche Pflichtverletzung rechtfertigt eine Sanktion. Häufig stellt sich die Frage, ob die Anforderungen des RAV klar kommuniziert wurden und ob die versicherte Person ihre Mitwirkungspflichten tatsächlich verletzt hat.
Fehler bei der Berechnung des versicherten Verdienstes oder von Ferien- und Lohnbestandteilen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Eine Überprüfung lohnt sich insbesondere bei unklaren Lohnverhältnissen oder Zwischenverdiensten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können fehlerhafte Auskünfte des RAV rechtlich relevant sein. Hat sich die versicherte Person auf eine behördliche Information verlassen und dadurch Nachteile erlitten, kann der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz eine Rolle spielen.
Ob eine Einsprache tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich erst nach Prüfung der Verfügung und der relevanten Unterlagen beurteilen.
Formular ausfüllen. Keine Anmeldung erforderlich.
Per E-Mail – vertraulicher Upload des RAV-Entscheids (PDF, Foto oder Scan).
Angreifbar? Einsprache sinnvoll? Fristen? Risiken?
Auf Wunsch: Einsprache oder weitere Schritte auf Anfrage.
Keine Vorauszahlung. Rechnung nach der Beratung.
Prüfung, Empfehlung, Fristencheck, Risikohinweise.
Detaillierte Begründung und Rechtslage.
Fertige schriftliche Einsprache.
Sie erhalten innert kurzer Zeit einen sicheren Upload-Link per E-Mail.
Die juristische Einschätzung folgt innert 24 Stunden.
«Ich hatte eine Rückforderung von über CHF 5'000 erhalten, weil ich während der Stellensuche zwei Wochen im Ausland war. Nach der Einschätzung war klar: Die Rückforderung war nicht rechtmässig. Einsprache eingereicht, Rückforderung aufgehoben.»
«Das RAV hat meine Vermittlungsfähigkeit abgelehnt, obwohl ich ein ärztliches Zeugnis hatte. Die Rechtsauskunft hat mir geholfen zu verstehen, welche Argumente relevant sind – und was ich als nächstes tun muss.»
«Ich wusste nicht, ob sich eine Einsprache überhaupt lohnt. Nach der Kurz-Einschätzung hatte ich eine klare Antwort – und die Gewissheit, dass ich die Frist noch nicht verpasst hatte.»
Bei der Bemessung von Einstelltagen müssen erschwerende und mildernde Faktoren sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden. Eine pauschale Sanktion ohne Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ist bundesrechtswidrig und kann mit Einsprache angefochten werden.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Rückforderung von Arbeitslosenentschädigung ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn die versicherte Person auf eine falsche oder unvollständige Auskunft der Arbeitslosenkasse oder des RAV vertraut und sich entsprechend verhalten hat. Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz (Art. 9 BV) gilt auch im ALV-Bereich.
Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an die Verneinung der Vermittlungsfähigkeit. Eine zu restriktive oder unzureichend begründete Beurteilung durch das RAV verletzt Bundesrecht. Die versicherte Person hat Anspruch auf eine sorgfältige Prüfung ihrer tatsächlichen und rechtlichen Fähigkeit, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Die dargestellten Rechtsprechungshinweise dienen der allgemeinen Information. Ob ein konkreter Entscheid anfechtbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine juristische Einschätzung erhalten Sie innert 24 Stunden.
rechtsanwalt24.ch ist spezialisiert auf Online-Rechtsberatung im Bereich Arbeitslosenversicherung (ALV) und Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz. Sie beauftragen keinen Vermittler und landen nicht in einem anonymen Anwaltsnetzwerk. Sie erhalten eine juristische Einschätzung zu Ihrem RAV-Entscheid direkt von Andreas Gantenbein, zugelassenem Schweizer Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung – persönlich, verbindlich, vertraulich.
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