Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag erhalten? Was Sie jetzt wissen müssen.

Verfasst von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt | SAV-Mitglied | Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Vielleicht noch heute. Vielleicht mit der Bitte, bis Ende der Woche zu unterschreiben.

Das ist ein Moment, in dem viele Menschen aus Unsicherheit – oder unter Druck – etwas unterschreiben, was sie später bereuen.

Denn ein Aufhebungsvertrag Schweiz ist keine Formalität. Er beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und kann weitreichende Folgen haben: für Ihre Abfindung, für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, und für Rechte, auf die Sie vielleicht gar nicht verzichten müssten.

Sie müssen nicht sofort unterschreiben. Und Sie müssen das nicht alleine entscheiden.

Aufhebungsvertrag erhalten? Wir helfen Ihnen weiter.

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Was ist ein Aufhebungsvertrag – und was bedeutet er für Sie?

Ein Aufhebungsvertrag Schweiz (auch Auflösungsvereinbarung genannt) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden – einvernehmlich, also ohne Kündigung.

Das klingt neutral. Ist es aber oft nicht. Denn in vielen Fällen wird der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber initiiert – und so formuliert, dass er vor allem dessen Interessen schützt.

Typische Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird:

  • - Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis schnell beenden, ohne Kündigungsfristen einzuhalten
  • - Es gibt ein Disziplinarverfahren oder Leistungsprobleme
  • - Es droht eine betriebliche Umstrukturierung
  • - Der Arbeitgeber will eine Abfindung anbieten – und dafür Ihre Unterschrift

Die grösste Gefahr: die ALV-Sperrfrist

Das ist das Thema, das die meisten Betroffenen nicht kennen – und das am teuersten werden kann.

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, gilt das für die Arbeitslosenkasse (ALV) in vielen Fällen als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Die Folge: eine Sperrfrist von bis zu 60 Tagen, in denen Sie keine Arbeitslosenentschädigung erhalten.

⚠ Wichtig: Bei einem Monatsgehalt von CHF 7'000 bedeutet eine 60-tägige Sperrfrist einen Verlust von rund CHF 9'000–11'000 an Arbeitslosenentschädigung. Das steht in keinem Verhältnis zu einer allfälligen Abfindung – wenn diese nicht entsprechend höher ausfällt.

Eine Sperrfrist kann vermieden oder reduziert werden, wenn:

  • Der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers zustande kam
  • Sie bei Ablehnung mit einer Kündigung rechnen mussten
  • Der Vertrag eine angemessene Abfindung enthält
  • Sachliche Gründe für die Auflösung vorlagen (z.B. Betriebsschliessung)

Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, lässt sich rasch klären – telefonisch oder schriftlich.

Sperrfrist erhalten und RAV-Entscheid anfechten?
Wenn das RAV trotzdem eine Sperrfrist verhängt, haben Sie das Recht, dagegen Einsprache zu erheben. Erfahren Sie mehr: RAV-Einsprache – so gehen Sie vor →

Fragen zur ALV-Sperrfrist? Jetzt abklären.

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Müssen Sie unterschreiben?

Nein. Niemals. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige, beidseitige Vereinbarung. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht durch einen Aufhebungsvertrag Schweiz beenden.

Was er stattdessen tun kann: kündigen. Aber dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft, und Ihr Recht, die Kündigung anzufechten.

In manchen Situationen ist ein Aufhebungsvertrag tatsächlich die bessere Lösung für beide Seiten – wenn die Bedingungen stimmen. In anderen ist es ein Fehler, zu unterschreiben. Den Unterschied erkennen Sie nur, wenn Sie die Konsequenzen kennen.

Sind Sie 55 oder älter?
Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit geniessen in der Schweiz einen besonderen Schutz – auch beim Aufhebungsvertrag. Lesen Sie mehr: Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer →

Überlegungsfrist – Ihr Recht, das viele nicht kennen

Sie müssen nicht sofort entscheiden. Die Rechtsprechung anerkennt, dass Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist zusteht – in der Regel mindestens 2 bis 5 Arbeitstage.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen durch:

  • „Wir brauchen Ihre Antwort bis morgen"
  • „Das ist unser letztes Angebot"
  • „Wenn Sie nicht unterschreiben, müssen wir kündigen"

Solche Aussagen sind oft taktische Druckmittel. Nutzen Sie die Zeit – und lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie entscheiden.

Was wir in Ihrem Aufhebungsvertrag prüfen

Ein fairer Aufhebungsvertrag Schweiz sollte folgende Punkte klar regeln:

PunktWas zu prüfen ist
BeendigungsdatumEinhaltung der Kündigungsfristen oder Abgeltung
AbfindungHöhe, Fälligkeit, steuerliche Behandlung
ALV-SituationFormulierung zur Vermeidung der Sperrfrist
FreistellungLohnfortzahlung, Ferienbezug, Überstunden
ArbeitszeugnisQualifikation, Formulierung, Ausstellungsdatum
KonkurrenzverbotGültigkeit, Dauer, geografische Reichweite
Vollständige AbgeltungVerzicht auf weitere Ansprüche – was ist damit gemeint?

Beispiel aus der Praxis

Ein 54-jähriger Mitarbeiter mit 18 Dienstjahren erhält einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von CHF 15'000. Er unterschreibt – froh, „wenigstens etwas" zu bekommen.

Was er nicht wusste:

  • Er hatte Anspruch auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten – entspricht CHF 21'000 Lohn
  • Die ALV verhängte eine Sperrfrist von 45 Tagen – Verlust von CHF 7'500
  • Das Konkurrenzverbot im Vertrag war zu weit gefasst und hätte verhandelt werden können

Eine kurze Prüfung vorher hätte die Situation grundlegend verändert.

Vor der Unterschrift: kurze Prüfung, klare Einschätzung.

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Rechtsanwalt Andreas Gantenbein

„Ich sehe regelmässig Aufhebungsverträge, die auf den ersten Blick fair wirken – aber beim näheren Hinsehen Klauseln enthalten, auf die ein Arbeitnehmer nie hätte verzichten müssen. Oft reicht ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage, um zu erkennen, was verhandelbar ist und was nicht."

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag Schweiz

„Verliere ich meinen Job auf jeden Fall, egal ob ich unterschreibe oder nicht?"

Nicht zwingend. Manchmal ist der Aufhebungsvertrag ein erster Schritt – keine unausweichliche Konsequenz. Es lohnt sich zu verstehen, was der Arbeitgeber wirklich will, bevor man entscheidet.

„Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?"

Der Arbeitgeber kann kündigen – mit den üblichen Kündigungsfristen und dem gesetzlichen Kündigungsschutz. In manchen Situationen ist das für Sie günstiger als der Aufhebungsvertrag.

„Kann ich den Vertrag noch verhandeln?"

In den meisten Fällen: ja. Abfindungshöhe, Freistellungszeitraum, Arbeitszeugnis und die Formulierung zur ALV-Sperrfrist sind oft verhandelbar – wenn man weiss, wie.

„Wie lange habe ich Zeit?"

Rechtlich steht Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist zu. Bestehen Sie darauf – und nutzen Sie die Zeit für eine professionelle Einschätzung.

„Wie kann ich meine Anfrage stellen?"

Sie können uns anrufen (0900 000 911, CHF 3.80/Min) oder Ihre Fragen und den Vertrag schriftlich über unser Online-Formular einreichen. Bei der schriftlichen Anfrage können Sie den Vertrag direkt hochladen – wir melden uns in der Regel noch am gleichen Tag.

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