Verfasst von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt | SAV-Mitglied | Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Vielleicht noch heute. Vielleicht mit der Bitte, bis Ende der Woche zu unterschreiben.
Das ist ein Moment, in dem viele Menschen aus Unsicherheit – oder unter Druck – etwas unterschreiben, was sie später bereuen.
Denn ein Aufhebungsvertrag Schweiz ist keine Formalität. Er beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und kann weitreichende Folgen haben: für Ihre Abfindung, für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, und für Rechte, auf die Sie vielleicht gar nicht verzichten müssten.
Sie müssen nicht sofort unterschreiben. Und Sie müssen das nicht alleine entscheiden.
Aufhebungsvertrag erhalten? Wir helfen Ihnen weiter.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage sendenEin Aufhebungsvertrag Schweiz (auch Auflösungsvereinbarung genannt) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden – einvernehmlich, also ohne Kündigung.
Das klingt neutral. Ist es aber oft nicht. Denn in vielen Fällen wird der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber initiiert – und so formuliert, dass er vor allem dessen Interessen schützt.
Typische Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird:
Das ist das Thema, das die meisten Betroffenen nicht kennen – und das am teuersten werden kann.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, gilt das für die Arbeitslosenkasse (ALV) in vielen Fällen als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Die Folge: eine Sperrfrist von bis zu 60 Tagen, in denen Sie keine Arbeitslosenentschädigung erhalten.
Eine Sperrfrist kann vermieden oder reduziert werden, wenn:
Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, lässt sich rasch klären – telefonisch oder schriftlich.
Fragen zur ALV-Sperrfrist? Jetzt abklären.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage sendenNein. Niemals. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige, beidseitige Vereinbarung. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht durch einen Aufhebungsvertrag Schweiz beenden.
Was er stattdessen tun kann: kündigen. Aber dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft, und Ihr Recht, die Kündigung anzufechten.
In manchen Situationen ist ein Aufhebungsvertrag tatsächlich die bessere Lösung für beide Seiten – wenn die Bedingungen stimmen. In anderen ist es ein Fehler, zu unterschreiben. Den Unterschied erkennen Sie nur, wenn Sie die Konsequenzen kennen.
Sie müssen nicht sofort entscheiden. Die Rechtsprechung anerkennt, dass Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist zusteht – in der Regel mindestens 2 bis 5 Arbeitstage.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen durch:
Solche Aussagen sind oft taktische Druckmittel. Nutzen Sie die Zeit – und lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie entscheiden.
Ein fairer Aufhebungsvertrag Schweiz sollte folgende Punkte klar regeln:
| Punkt | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Beendigungsdatum | Einhaltung der Kündigungsfristen oder Abgeltung |
| Abfindung | Höhe, Fälligkeit, steuerliche Behandlung |
| ALV-Situation | Formulierung zur Vermeidung der Sperrfrist |
| Freistellung | Lohnfortzahlung, Ferienbezug, Überstunden |
| Arbeitszeugnis | Qualifikation, Formulierung, Ausstellungsdatum |
| Konkurrenzverbot | Gültigkeit, Dauer, geografische Reichweite |
| Vollständige Abgeltung | Verzicht auf weitere Ansprüche – was ist damit gemeint? |
Ein 54-jähriger Mitarbeiter mit 18 Dienstjahren erhält einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von CHF 15'000. Er unterschreibt – froh, „wenigstens etwas" zu bekommen.
Was er nicht wusste:
Eine kurze Prüfung vorher hätte die Situation grundlegend verändert.
Vor der Unterschrift: kurze Prüfung, klare Einschätzung.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage senden„Ich sehe regelmässig Aufhebungsverträge, die auf den ersten Blick fair wirken – aber beim näheren Hinsehen Klauseln enthalten, auf die ein Arbeitnehmer nie hätte verzichten müssen. Oft reicht ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage, um zu erkennen, was verhandelbar ist und was nicht."
Nicht zwingend. Manchmal ist der Aufhebungsvertrag ein erster Schritt – keine unausweichliche Konsequenz. Es lohnt sich zu verstehen, was der Arbeitgeber wirklich will, bevor man entscheidet.
Der Arbeitgeber kann kündigen – mit den üblichen Kündigungsfristen und dem gesetzlichen Kündigungsschutz. In manchen Situationen ist das für Sie günstiger als der Aufhebungsvertrag.
In den meisten Fällen: ja. Abfindungshöhe, Freistellungszeitraum, Arbeitszeugnis und die Formulierung zur ALV-Sperrfrist sind oft verhandelbar – wenn man weiss, wie.
Rechtlich steht Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist zu. Bestehen Sie darauf – und nutzen Sie die Zeit für eine professionelle Einschätzung.
Sie können uns anrufen (0900 000 911, CHF 3.80/Min) oder Ihre Fragen und den Vertrag schriftlich über unser Online-Formular einreichen. Bei der schriftlichen Anfrage können Sie den Vertrag direkt hochladen – wir melden uns in der Regel noch am gleichen Tag.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für konkrete Rechtsfragen wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt. Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Informationen. rechtsanwalt24.ch ist eine Beratungsdienstleistung der Anwaltspraxis Andreas Gantenbein, Neudorf 8, 9245 Oberbüren SG.
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