Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt?
Wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann dies eine stressige und verwirrende Situation sein. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht allein sind und dass Sie das Recht haben, sich umfassend zu informieren, bevor Sie eine solche Vereinbarung unterzeichnen.
Bei rechtsanwalt24.ch verstehen wir, wie stressig und verwirrend diese Situation sein kann. Doch Sie sind nicht allein: Unsere Expert*innen stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten verstehen und informiert entscheiden können.
Warum ist eine professionelle Beratung bei Aufhebungsverträgen so wichtig?
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige, einvernehmliche Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsvertrages.
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen für Ihr berufliches und persönliches Leben haben. Bevor Sie eine solche Vereinbarung unterschreiben, ist es entscheidend, dass Sie über Ihre Rechte und Optionen vollständig informiert sind.
Nein. Sie sind niemals verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Ein solcher Vertrag ist eine freiwillige, beidseitige Vereinbarung. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Arbeitsverhältnis nicht einseitig beendet werden.
Es ist jedoch wichtig, die möglichen Konsequenzen einer Unterzeichnung zu verstehen, wie etwa:
Falls Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sollten Sie nie sofort unterschreiben. Laut Rechtsprechung muss Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt werden. Sie sollten mindestens 2 bis 5 Tage Zeit haben, um alle Punkte in Ruhe zu prüfen. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung.
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Laden Sie Ihren Aufhebungsvertrag hoch und stellen Sie Ihre Fragen direkt an unser Team. Wir prüfen den Vertrag und melden uns zeitnah mit einer Analyse.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Anders als bei einer Kündigung entfallen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dennoch muss der Vertrag fair und rechtmäßig sein und darf keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften umgehen.
Aufhebung oder Kündigung?
Obwohl Aufhebungsverträge eine flexible Alternative zur Kündigung bieten, dürfen sie nicht dazu genutzt werden, zwingende Rechte zu umgehen oder auf Ansprüche zu verzichten, die Ihnen nach dem Gesetz oder einem Gesamtarbeitsvertrag zustehen.
Nutzen Sie unsere Beratung für eine faire Lösung und eine rechtssichere Vertragsgestaltung.
So geht’s:
Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.
Alle an der Online Rechtsberatung Schweiz beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.
Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG.
Der Kündigungsschutz in der Schweiz führt dazu, dass der Arbeitgeber zu bestimmten Zeiten das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf.
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen,
wenn der Arbeitnehmer Militärdienst oder Zivildienst leistet, sofern der Dienst mehr als elf Tage dauert, und während vier Wochen vor und nach dem Dienst.
wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise nicht arbeiten kann und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen.
Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft/Geburt.
Während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von einer Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.
Hier können sich komplexe Fragen stellen, bei denen die Unterstützung durch einen Experten für Arbeitsrecht sinnvoll ist.
Rufen Sie uns an - Wir helfen Ihnen auch am Wochenende und an Feiertagen.
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