Verfasst von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt | SAV-Mitglied | Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt – vielleicht mit der Bitte, bis Ende Woche zu unterschreiben. Bevor Sie das tun, sollten Sie drei Dinge wissen:
Ob der Vertrag für Sie fair ist, lässt sich meist in einem kurzen Gespräch klären.
Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage sendenEin Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvereinbarung) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Kündigung beendet. Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten zustimmen.
Das klingt neutral – ist es aber oft nicht: Meist kommt der Vorschlag vom Arbeitgeber, und der Vertrag ist so formuliert, dass er vor allem dessen Interessen schützt – oft mit kurzer Bedenkzeit und ohne Hinweis auf die Folgen für Abfindung, Arbeitslosengeld oder Ihre Rechte.
Typische Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird:
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine ALV-Sperrfrist von bis zu 60 Tagen, in denen keine Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wird – denn die Arbeitslosenkasse wertet das in vielen Fällen als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Das ist das Thema, das die meisten Betroffenen nicht kennen – und das am teuersten werden kann.
Eine Sperrfrist kann vermieden oder reduziert werden, wenn:
Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, lässt sich rasch klären – telefonisch oder schriftlich.
Fragen zur ALV-Sperrfrist? Jetzt abklären.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage sendenNein. Ohne Ihre Zustimmung kommt kein Aufhebungsvertrag zustande.
Was der Arbeitgeber stattdessen tun kann: kündigen. Aber dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft, und Ihr Recht, die Kündigung anzufechten.
In manchen Situationen ist ein Aufhebungsvertrag tatsächlich die bessere Lösung für beide Seiten – wenn die Bedingungen stimmen. In anderen ist es ein Fehler, zu unterschreiben. Den Unterschied erkennen Sie nur, wenn Sie die Konsequenzen kennen.
Arbeitnehmern steht vor der Unterschrift eine Überlegungsfrist von in der Regel mindestens 2 bis 5 Arbeitstagen zu. Sie müssen nicht sofort entscheiden.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen durch:
Solche Aussagen sind oft taktische Druckmittel. Nutzen Sie die Zeit – und lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie entscheiden.
Ein fairer Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte klar regeln:
| Punkt | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| Beendigungsdatum | Einhaltung der Kündigungsfristen oder Abgeltung |
| Abfindung | Höhe, Fälligkeit, steuerliche Behandlung |
| ALV-Situation | Formulierung zur Vermeidung der Sperrfrist |
| Freistellung | Lohnfortzahlung, Ferienbezug, Überstunden |
| Arbeitszeugnis | Qualifikation, Formulierung, Ausstellungsdatum |
| Konkurrenzverbot | Gültigkeit, Dauer, geografische Reichweite |
| Vollständige Abgeltung | Verzicht auf weitere Ansprüche – was ist damit gemeint? |
Ein 54-jähriger Mitarbeiter mit 18 Dienstjahren erhält einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von CHF 15'000. Er unterschreibt – froh, „wenigstens etwas" zu bekommen.
Was er nicht wusste:
Eine kurze Prüfung vorher hätte die Situation grundlegend verändert.
Vor der Unterschrift: kurze Prüfung, klare Einschätzung.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage senden„Ich sehe regelmässig Aufhebungsverträge, die auf den ersten Blick fair wirken – aber beim näheren Hinsehen Klauseln enthalten, auf die ein Arbeitnehmer nie hätte verzichten müssen. Oft reicht ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage, um zu erkennen, was verhandelbar ist und was nicht."
Nicht zwingend. Manchmal ist der Aufhebungsvertrag ein erster Schritt – keine unausweichliche Konsequenz. Es lohnt sich zu verstehen, was der Arbeitgeber wirklich will, bevor man entscheidet.
Der Arbeitgeber kann kündigen – mit den üblichen Kündigungsfristen und dem gesetzlichen Kündigungsschutz. In manchen Situationen ist das für Sie günstiger als der Aufhebungsvertrag.
In den meisten Fällen: ja. Abfindungshöhe, Freistellungszeitraum, Arbeitszeugnis und die Formulierung zur ALV-Sperrfrist sind oft verhandelbar – wenn man weiss, wie.
Rechtlich steht Ihnen eine angemessene Überlegungsfrist zu. Bestehen Sie darauf – und nutzen Sie die Zeit für eine professionelle Einschätzung.
Sie können uns anrufen (0900 000 911, CHF 3.80/Min) oder Ihre Fragen und den Vertrag schriftlich über unser Online-Formular einreichen. Bei der schriftlichen Anfrage können Sie den Vertrag direkt hochladen – wir melden uns in der Regel noch am gleichen Tag.
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