Arbeitsrecht - Beratung

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ARBEITSVERTRAG


Der Arbeitsvertrag regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmemenden und dem Arbeitgeber. Er ist im schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt.

LOHN


Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet, üblich oder durch Vertrag bestimmt ist. Mindestlöhne sind in GAV oder NAV vorgesehen

ARBEITSZEUGNIS


Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis.
Das Arbeitszeugnis darf keine Codes enthalten

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KÜNDIGUNG


In der Schweiz gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Die Kündigung ist somit nicht an bestimmte Gründe gebunden.

ARBEITSUNFÄHIGKEIT


Arbeitnehmende geniessen in der Schweiz während einer Arbeitsverhinderung wie Burnout, Unfall, oder Schwangerschaft Kündigungsschutz.

MOBBING


Jeder Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, die Interessen seiner Arbeitnehmer zu wahren und seine Gesundheit zu schützen

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ARBEITSZEUGNIS


Lesen Sie unsere Infos zum Arbeitszeugnis und Ihren Rechten im Zusamenhang mit nicht korrekten Arbeitszeugnissen.


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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.


Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)