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Was müssen Sie beachten?
Das Gesetz bestimmt, dass ein Arbeitsvertrag nur dann fristlos gekündigt werden darf, wenn ein wichtiger Gründen vorliegt. Was solche "wichtigen Gründe" sind, wird den Gerichten überlassen.
Senden Sie uns bitte die notwendigen Angaben zu Ihnen und zur fristlosen Kündigung:
Ist ein fristlose Kündigung überhaupt gültig?
Die Spezialisten unserer Online Rechtsausknft beantworten Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung schnell und unkompliziert.
Eine fristlose Kündigung kann in bestimmten schwerwiegenden Fällen ausgesprochen werden. Nachfolgend sind einige der häufigsten Gründe aufgeführt:
1. Begehung strafbarer Handlungen
Die Begehung von strafbaren Handlungen am Arbeitsplatz, wie Diebstahl oder Veruntreuung von Firmengeldern, rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung. Auch Straftaten, die in der Freizeit begangen werden, können zur fristlosen Entlassung führen, wenn sie das Vertrauen in den Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigen (z.B. Sittlichkeitsdelikte oder Vermögensdelikte). Bei einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen können, dass der Verdacht gerechtfertigt war.
2. Falsche Angaben im Bewerbungsprozess
Falsche oder irreführende Angaben im Bewerbungsverfahren, die für die Stelle relevant sind (z.B. falsche Angaben zu Qualifikationen oder beruflichem Werdegang), können ebenfalls einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
3. Verletzung von Arbeitspflichten
Grobe Verletzungen von Arbeitspflichten, wie häufiges Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen, können nach vorheriger Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen.
4. Verbale Übergriffe und Tätlichkeiten
Verbale Übergriffe, wie Drohungen oder Beschimpfungen gegenüber Dritten, können unter bestimmten Umständen einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Körperliche Übergriffe und Tätlichkeiten führen in der Regel ebenfalls zu einer sofortigen Entlassung.
5. Verletzung der Treuepflicht
Die Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, etwa durch Konkurrenzverhalten, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder diffamierende Äußerungen über den Arbeitgeber, kann ebenfalls einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Mangelnde Leistungen oder berufliche Überforderung sind hingegen in der Regel nicht ausreichend.
Fazit
Diese Gründe verdeutlichen die Ernsthaftigkeit einer fristlosen Kündigung und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig dokumentieren, um rechtlich abgesichert zu sein.
Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt
Er sollte sofort schriftlich dagegen protestieren und seine Weiterarbeit anbieten. Lässt sich der Arbeitgeber nicht umstimmen, können die Lohnansprüche bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist plus eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen geltend gemacht werden. Arbeitsgerichtliche Verfahren sind bis zu einer Streitsumme von 30’000 Franken kostenlos.
Ja. Die Arbeitslosenkasse darf die Bezahlung der Taggelder bis zu 60 Tage einstellen. Grund: Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung liegt ein schweres Verschulden des Arbeitnehmers vor. In solchen Fällen muss mit dem Maximum an gestrichenen Taggeldern gerechnet werden.
Ja. Die Voraussetzung ist aber höher: Der Vorfall muss derart gravierend sein, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht einmal für den Rest der Anstellung zumutbar ist.
Erfolgte die fristlose Kündigung zu Recht, bleibt das Konkurrenzverbot bestehen. Wurde die Entlassung zu Unrecht ausgesprochen, fällt das Konkurrenzverbot per sofort dahin.
Es ist sehr wichtig, dass der Angestellte nach Art. 341 OR nicht auf Forderungen, die aus zwingenden Vorschriften in Gesetz oder GAV entstanden sind, verzichten darf. Nicht verletzt ist dieses Verzichtsverbot, wenn ein strittiges Rechtsverhältnis bereinigt wird und beide Seiten Konzessionen machen: etwa wenn der Verzicht des Angestellten durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers reichlich kompensiert wird (BGE 110 II 171).
Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund führt zu:
• voller Schadenersatzpflicht
• oder für den Arbeitnehmer: Zahlung einer Pauschale von 1/4 Monatslohn
• und für den Arbeitgeber: Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen.
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