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Was müssen Sie beachten?
Das Gesetz bestimmt, dass ein Arbeitsvertrag nur dann fristlos gekündigt werden darf, wenn ein wichtiger Gründen vorliegt. Was solche "wichtigen Gründe" sind, wird den Gerichten überlassen.
Senden Sie uns bitte die notwendigen Angaben zu Ihnen und zur fristlosen Kündigung:
Ist ein fristlose Kündigung überhaupt gültig?
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Die Begehung einer strafbaren Handlung am Arbeitsplatz (Diebstahl, Veruntreuung von Firmengelder, etc.) rechtfertigen in der Regel eine fristlose Kündigung. Aber auch Straftaten, welche in Freizeit verübt wurden, können eine fristlose Entlassung berechtigen, wenn sie die Integrität des Arbeitnehmers in Frage stellen (z.B. Sittlichkeitsdelikte, Vermögensdelikte bei einem Kassier, etc.). Ob es zu einer Strafanzeige, Strafverfolgung oder sogar einer Verurteilung spielt keine Rolle. Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aufgrund eines Verdachts aus (Verdachtskündigung), geht er ein erhebliches Risiko ein. Er muss nämlich beweisen können, dass sein Verdacht gerechtfertigt war.
Falsche Angaben in der Bewerbung / Lebenslauf / CV
Falsche Angaben im Bewerbungsverfahren, welche für die entsprechende Stelle von Relevanz sind, wie z.B. Kenntnisse, Ausbildungsgänge, Diplome, beruflicher Lebenslauf, etc. berechtigen ebenfalls zu einer fristlosen Kündigung.
Verletzung einer Arbeitspflicht
Grobe Verletzungen der Arbeitspflicht (z.B. regelmässiges Zuspätkommen, unentschuldigtes Fernbleiben am Arbeitsplatz) können nach vorgängiger Abmahnung (Verwarnung) eine fristlose Entlassung rechtfertigen.
Verbale übergriffe und Tätlichkeiten
Verbale Übergriffe auf Dritte wie Drohungen, Beschimpfungen können je nach Umständen genügend Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Hingegen berechtigen Tätlichkeiten und Körperverletzungen meistens zu einer fristlosen Kündigung.
Verletzung der Treuepflicht
Verletzung der Treuepflicht (z.B. Konkurrenzierung des Arbeitgebers, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, diffamierende Äusserungen über den Arbeitgeber gegenüber Dritten) stellen weitere Gründe dar, welche eine fristlose Entlassung rechtfertigen. Mangelnde Leistungen und berufliche überforderung reichen hingegen nicht.
Er sollte sofort schriftlich dagegen protestieren und seine Weiterarbeit anbieten. Lässt sich der Arbeitgeber nicht umstimmen, können die Lohnansprüche bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist plus eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen geltend gemacht werden. Arbeitsgerichtliche Verfahren sind bis zu einer Streitsumme von 30’000 Franken kostenlos.
Ja. Die Arbeitslosenkasse darf die Bezahlung der Taggelder bis zu 60 Tage einstellen. Grund: Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung liegt ein schweres Verschulden des Arbeitnehmers vor. In solchen Fällen muss mit dem Maximum an gestrichenen Taggeldern gerechnet werden.
Ja. Die Voraussetzung ist aber höher: Der Vorfall muss derart gravierend sein, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht einmal für den Rest der Anstellung zumutbar ist.
Erfolgte die fristlose Kündigung zu Recht, bleibt das Konkurrenzverbot bestehen. Wurde die Entlassung zu Unrecht ausgesprochen, fällt das Konkurrenzverbot per sofort dahin.
Es ist sehr wichtig, dass der Angestellte nach Art. 341 OR nicht auf Forderungen, die aus zwingenden Vorschriften in Gesetz oder GAV entstanden sind, verzichten darf. Nicht verletzt ist dieses Verzichtsverbot, wenn ein strittiges Rechtsverhältnis bereinigt wird und beide Seiten Konzessionen machen: etwa wenn der Verzicht des Angestellten durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers reichlich kompensiert wird (BGE 110 II 171).
Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund führt zu:
• voller Schadenersatzpflicht
• oder für den Arbeitnehmer: Zahlung einer Pauschale von 1/4 Monatslohn
• und für den Arbeitgeber: Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen.
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