Das Thema Konkurrenzverbot kann viele Fragen aufwerfen: Ist Ihr Konkurrenzverbot rechtsgültig vereinbart? Gibt es Wege, eine bestehende Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag zu umgehen oder anzufechten?
Wir bieten Ihnen schnelle und klare Antworten.
Senden Sie uns einfach den relevanten Abschnitt aus ihrem Vertrag und unser Expertenteam gibt Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Rechten und möglichen Schritten.
Nutzen Sie unser Fachwissen zu Ihrem Vorteil und sichern Sie sich die bestmögliche Position gegenüber dem Wettbewerbsverbot.
Erfahrungsbericht 1:
"Nach meiner Kündigung hatte ich eine Konkurrenzverbotsklausel, die mich stark einschränkte. Dank der klaren Beratung von rechtsanwalt24.ch konnte ich verstehen, dass die Klausel teilweise unzulässig war. Ein Anwalt hat mir geholfen, sie anzufechten."
– Anna M., Zürich
Erfahrungsbericht 2:
"Als Arbeitgeber habe ich ein Konkurrenzverbot für leitende Angestellte eingeführt. Mit der richtigen Formulierung konnte ich sicherstellen, dass unsere Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben, ohne die Mitarbeiter unverhältnismässig zu belasten."
– Hans K., Basel
Erfahrungsbericht 3:
"Ich wusste nicht, ob mein Konkurrenzverbot gültig ist. Dieser Ratgeber und eine anschliessende juristische Beratung von rechtsanwalt24.ch haben mir geholfen, das Konkurrenzverbot mit dem Arbeitegeber neu zu formulieren."
– Lena S., Genf
Ein Konkurrenzverbot kann die berufliche Freiheit erheblich einschränken und die berufliche Zukunft negativ beeinflussen. Wir unterstützen Sie dabei, zu prüfen, ob das Verbot angemessen ist und ob Ihnen andere berufliche Optionen offenstehen.
Ein gültiges Konkurrenzverbot muss:
1. Anfrage Stellen - Schicken Sie uns Ihre Vertragsdetails.
2. Beratung - Wir prpfen Ihre Anfrage und geben Ihnen klare Empfehlungen.
3. Diskretion - Alle Beratungen unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis
Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.
Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.
Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)
Der Kündigungsschutz in der Schweiz führt dazu, dass der Arbeitgeber zu bestimmten Zeiten das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf.
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen,
wenn der Arbeitnehmer Militärdienst oder Zivildienst leistet, sofern der Dienst mehr als elf Tage dauert, und während vier Wochen vor und nach dem Dienst.
wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise nicht arbeiten kann und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen.
Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft/Geburt.
Während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von einer Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.
Hier können sich komplexe Fragen stellen, bei denen die Unterstützung durch einen Experten für Arbeitsrecht sinnvoll ist.
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