Konkurrenzverbot

Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag - Gültig oder nicht?

Verfasst von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt | SAV-Mitglied | Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026 

Sie haben ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag – und fragen sich, ob es wirklich gilt?


Das betrifft zwei sehr unterschiedliche Situationen:

Als Arbeitnehmer mit Kader- oder Vertrauensposition – Sie wechseln den Job oder machen sich selbständig. Das Konkurrenzverbot schränkt Sie ein. Ist es rechtlich überhaupt durchsetzbar?

Als Arbeitnehmer ohne Zugang zu sensiblen Geschäftsgeheimnissen – Ihr Arbeitgeber hat Ihnen ein Konkurrenzverbot auferlegt, obwohl Sie keinen Einblick in sensible Geschäftsbeziehungen haben (z.B. Coiffeure, Verkäuferinnen, Pflegefachkräfte). Ist das überhaupt zulässig?

In beiden Fällen gilt: Viele Konkurrenzverbote in der Schweiz sind ganz oder teilweise ungültig – auch wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Kurz erklärt

Ein Konkurrenzverbot ist nur gültig, wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 340 ff. OR erfüllt sind.

Es muss insbesondere:

  • schriftlich vereinbart sein
  • ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers bestehen
  • zeitlich, geografisch und sachlich angemessen begrenzt sein


Viele Konkurrenzverbot sind ganz oder teilweise ungültig.

Wann ist ein Konkurrenzverbot gültig

Ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag kann die berufliche Tätigkeit nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erheblich einschränken. Nach Schweizer Arbeitsrecht ist ein solches Verbot jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.

Es ist nur durchsetzbar, wenn:

  • der Arbeitnehmer Einblick in Geschäfts- oder Kundenbeziehungen hatte

  • ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht

  • das Verbot zeitlich, geografisch und sachlich angemessen begrenzt ist.

Was bedeutet das konkret?


Ein ungültiges oder zu weit gehendes Konkurrenzverbot kann:

  • ganz wegfallen

  • vom Gericht eingeschränkt werden

  • nicht durchgesetzt werden


👉 Die rechtliche Beurteilung eines Konkurrenzverbots in der Schweiz hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Individuelle Prüfung Ihres Vertrages

Wir prüfen für Sie, ob ein Konkurrenzverbot in Ihrem Arbeitsvertrag rechtsgültig ist und welche Möglichkeiten bestehen, eine Wettbewerbsklausel einzuschränken oder anzufechten.

Die Beurteilung hängt insbesondere ab von:

  • Arbeitsvertrag

  • konkreter Tätigkeit

  • Einblick in Kunden- und Geschäftsbeziehungen

  • Dauer und Umfang des Verbots

👉 Eine pauschale Einschätzung ist rechtlich nicht seriös.

Wichtig

Ein zu weit gehendes Konkurrenzverbot kann Ihre berufliche Zukunft erheblich einschränken.

👉 Lassen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig prüfen.

Ihre Möglichkeiten



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Alle Beratungen erfolgen persönlich durch einen Anwalt – kein KI-Einsatz.

So funktioniert die Prüfung

  1. Senden Sie uns Ihren Arbeitsvertrag oder den relevanten Abschnitt

  2. Beschreiben Sie kurz Ihre Situation

  3. Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt


Die rechtliche Beurteilung erfolgt durch einen in der Schweiz tätigen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht.

Geprüft werden insbesondere:

  • Konkurrenzverbote im Arbeitsvertrag

  • Kündigungssituationen

  • Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit

Die Beratung erfolgt persönlich und vertraulich nach Schweizer Recht.

 
 
 
 
 
 

Aktuelle Rechtsprechung 2025 / 2026 - Konkurrenzverbot


Das Bundesgericht hat in zwei neuen Entscheiden wichtige Präzisierungen zum Konkurrenzverbot vorgenommen:


BGer 4A_5/2025 vom 26. Juni 2025: Ein Konkurrenzverbot kann auch ohne ausdrückliche räumliche Begrenzung gültig sein – wenn sich die geografische Einschränkung aus dem konkreten Vertragsverhältnis ergibt. Zudem bestätigte das Bundesgericht: Ein Arbeitgeber kann ein Konkurrenzverbot mit Karenzentschädigung nicht einseitig kündigen, ohne eine entsprechende vertragliche Abrede.


BGer 4A_70/2025 vom 8. Dezember 2025:Das Bundesgericht bestätigte die Gültigkeit eines Konkurrenzverbots im Personalverleih. Entscheidend war, dass der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit enge Kundenkontakte aufgebaut hatte – auch ohne Kenntnis privater Details genügt die Nutzung beruflich relevanter Kundeninformationen, um ein Konkurrenzverbot zu rechtfertigen.


Diese Entscheide zeigen: Die Gültigkeit eines Konkurrenzverbots hängt stark von der konkreten Formulierung und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine individuelle Prüfung bleibt unerlässlich.

Häufige Fragen zum Konkurrenzverbot


Wie lange darf ein Konkurrenzverbot dauern?

In der Regel maximal 3 Jahre, oft deutlich kürzer.


Muss ein Konkurrenzverbot schriftlich vereinbart sein?

Ja. Ohne schriftliche Vereinbarung ist es grundsätzlich ungültig.


Kann ein Konkurrenzverbot eingeschränkt werden?

Ja. Gerichte können übermässige Verbote reduzieren.


Was passiert bei Verstoss gegen ein Konkurrenzverbot?

Oft wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Ob diese durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab.


Ich bin Coiffeur / Verkäufer / Pflegefachkraft – gilt das Konkurrenzverbot für mich?"

Wahrscheinlich nicht. Das Schweizer Recht verlangt, dass der Arbeitnehmer Einblick in Kunden- oder Geschäftsbeziehungen hatte und dem Arbeitgeber ein erheblicher Schaden droht. Bei Berufen ohne Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten ist diese Voraussetzung meist nicht erfüllt – das Konkurrenzverbot ist dann ungültig.


„Ich bin Kaderleiter und wechsle die Stelle – was kann mir passieren?"
Bei einem gültigen Konkurrenzverbot droht eine Konventionalstrafe oder eine Unterlassungsklage. Entscheidend ist, ob das Verbot die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ob es verhältnismässig ist. Eine Prüfung vor dem Stellenwechsel ist dringend empfohlen.


„Kann ich das Konkurrenzverbot einfach ignorieren?"
Nur wenn Sie sicher sind, dass es ungültig ist. Bei Unsicherheit ist das Risiko gross – eine Konventionalstrafe kann erheblich sein. Lassen Sie den Vertrag zuerst prüfen.

„Was kostet mich eine Prüfung?"
Ab CHF 125.– für eine erste Einschätzung – oft reicht das. Bei komplexeren Fällen ab CHF 165.– für eine detaillierte Vertragsprüfung.

Wer antwortet Ihnen bei rechtsanwalt24.ch?

Hinter rechtsanwalt24.ch stehen zugelassene Schweizer Rechtsanwälte mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht – alle Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und kantonalen Anwaltsregister und zur Prozessführung vor allen Schweizer Gerichten zugelassen.
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rechtsanwalt24.ch ist eine Beratungsdienstleistung der Anwaltspraxis von Rechtsanwalt Andreas Gantenbein: https://ag-recht.ch/about-me

Erfahrungen und Bewertungen rechtsanwalt24.ch



Erfahrungsbericht 1:

"Angestellte, 49, Kanton Zürich: Nach meiner eigenen Kündigung für einen Stellenwechse, hatte ich eine Konkurrenzverbotsklausel, die mich stark einschränkte. Dank der klaren Beratung von rechtsanwalt24.ch konnte ich verstehen, dass die Klausel teilweise unzulässig war. Ein Anwalt hat mir geholfen, sie anzufechten." 

Erfahrungsbericht 2:

"KMU-Unternehmer, 52, Kanton Thurgau: Als Arbeitgeber habe ich ein Konkurrenzverbot für leitende Angestellte eingeführt. Mit der richtigen Formulierung konnte ich sicherstellen, dass unsere Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben, ohne die Mitarbeiter unverhältnismässig zu belasten." 

Erfahrungsbericht 3:

"Kadermitarbeiterin, 38, Kanton Zürich: Ich wusste nicht, ob mein Konkurrenzverbot gültig ist. Dieser Ratgeber und eine anschliessende juristische Beratung von rechtsanwalt24.ch haben mir geholfen, das Konkurrenzverbot mit dem Arbeitgeber neu zu formulieren." 

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