Wir werden oft gefragt, ob das Konkurrenzverbot gültig vereinbart worden ist und wie man das Wettbewerbsverbot umgehen kann.
Wir beantworten Ihnen diese Fragen sofort. Senden Sie uns Ihren Vertrag mit dem Konkurrenzverbot.
Wir prüfen Ihr Konkurrenzverbot. Wir helfen Ihnen und zeigen auf, was Sie bei der Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes oder Konkurrenzklausel unbedingt beachten sollten.
Lassen Sie Ihr Konkurrenzverbot / Ihre Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag prüfen.
Senden Sie uns Ihren Arbeitsvertrag mit der Konkurrenzklausel und wir beraten Sie sofort.
Unsere kompetenten Rechtsanwälte können Ihnen sofort weiterhelfen:
Achtung:
Das Konkurrenzverbot muss immer schriftlich vereinbart worden sein. Es muss vom Arbeitnehmer handschriftlich unterzeichnet sein, z.B im Arbeitsvertrag enthalten sein. Lediglich ein Verweis auf ein Mitarbeiterhandbuch reicht nicht.
Grenzen des Konkurrenzverbots
Das Konkurrenzverbot darf nicht weiter reichen als der effektive Geschäftsradius des Arbeitgebers, in den der Arbeitnehmer Einblick erhielt.
Es muss daher in dreifacher Hinsicht beschränkt werden:
In der Interessenabwägung von Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und übermässiger Beschränkung der beruflichen Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers kann das Gericht nach Würdigung aller Umstände (so auch einer allfälligen Karenzentschädigung)
Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich.
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.
Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.
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