Konkurrenzverbot

Wir werden oft gefragt, ob das Konkurrenzverbot gültig vereinbart worden ist und wie man das Wettbewerbsverbot umgehen kann.

Wir beantworten Ihnen diese Fragen sofort. Senden Sie uns Ihren Vertrag mit dem Konkurrenzverbot.

Konkurrenzverbot - Das müssen Sie beachten.

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KONKURRENZVERBOT
WETTBEWERBSVERBOT

Vorsicht
Arbeitnehmer unterschreiben häufig ein Konkurrenzverbot leichtfertig und erkennen erst bei einem späteren Stellenwechsel dessen Tragweite. Kann ein Konkurrenzverbot später trotzdem noch wegfallen? Können Sie es nachträglich einschränken oder die Konventionalstrafe herabsetzen lassen?

An den Job gefesselt?
Das Verbot, sein Wissen und seine Erfahrung nach eigenem Gutdünken auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten, schränkt die beruflichen Möglichkeiten von Arbeitnehmenden enorm ein. Je nach Branche und Qualifikation kommt dies fast einem Berufsverbot gleich. Wer dennoch kündigt, dem bleibt oft nur die Möglichkeit, beruflich umzusatteln.

Beratung
Das Konkurrenzverbot wirkt sich beim Stellenwechsel für Arbeitnehmer oft sehr nachteilig aus. Aus diesem Grund sollte das Konkurrenzverbot immer sorgfältig geprüft werden.

Wie soll das Konkurrenzverbot gültig beschränkt werden?


Ist das Konkurrenzverbot gültig vereinbart worden?

Wann fällt das Konkurrenzverbot weg?

 Wir prüfen Ihr Konkurrenzverbot. Wir helfen Ihnen und zeigen auf, was Sie bei der Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes oder Konkurrenzklausel unbedingt beachten sollten.

Lassen Sie Ihr Konkurrenzverbot / Ihre Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag prüfen.


Unsere Experten, welche auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert sind, zeigen Ihnen im Rahmen einer Beratung auf, welches Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot oder Abwerbeverbot sind.

Fragen zum Konkurrenzverbot

Senden Sie uns Ihren Arbeitsvertrag mit der Konkurrenzklausel und wir beraten Sie sofort.

 
 
 
 
 

Unsere kompetenten Rechtsanwälte können Ihnen sofort weiterhelfen:

Schriftliche Rechtsauskunft Konkurrenzverbot:
Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.


Telefonische Rechtsauskunft Konkurrenzverbot:
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Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen.- Link zur telefonischen Rechtsauskunft.

Schnell und unbürokratisch erhalten Sie eine Erstberatung per Telefon oder eine kompetente schriftliche Rechtsauskunft bei Fragen zum Konkurrenzverbot.

Weitergehende Infos zum Konkurrenzverbot

Achtung:
Das Konkurrenzverbot muss immer schriftlich vereinbart worden sein. Es muss vom Arbeitnehmer handschriftlich unterzeichnet sein, z.B im Arbeitsvertrag enthalten sein. Lediglich ein Verweis auf ein Mitarbeiterhandbuch reicht nicht.


Grenzen des Konkurrenzverbots

Das Konkurrenzverbot darf nicht weiter reichen als der effektive Geschäftsradius des Arbeitgebers, in den der Arbeitnehmer Einblick erhielt.

Es muss daher in dreifacher Hinsicht beschränkt werden:

  • geografische Begrenzung (je spezialisierter desto grösser der Radius)
  • inhaltliche Begrenzung (je spezialisierter desto enger die zu meidende Tätigkeit)
  • zeitliche Begrenzung (max. 3 Jahre; nur in besonderen Fällen mehr)

 


In der Interessenabwägung von Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und übermässiger Beschränkung der beruflichen Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers kann das Gericht nach Würdigung aller Umstände (so auch einer allfälligen Karenzentschädigung)

  • die Konkurrenzklausel in örtlicher, inhaltlicher oder zeitlicher Hinsicht enger umschrieben;
  • nicht eine Karenzentschädigung anordnen oder erhöhen;
  • nicht nach einer Einschränkung die Karenzentschädigung reduzieren.


 


Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich.


Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


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Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)