Verfasst von Rechtsanwalt Andreas Gantenbein - zugelassene Schweizer Rechtsanwälte | SAV-Mitglieder | Zuletzt aktualisiert: März 2026
Wer erbt was - wenn Sie nicht mehr da sind? Testament, Pflichtteil, Konkubinat
Sie haben ein Leben lang gearbeitet, gespart, aufgebaut. Wer bekommt was – wenn Sie nicht mehr da sind?
Viele Menschen in der Schweiz haben kein Testament. Andere haben eines – aber es entspricht nicht mehr der heutigen Familiensituation.
Das Schweizer Erbrecht gibt Ihnen mehr Gestaltungsspielraum als Sie vielleicht denken. Wir helfen Ihnen, ihn zu nutzen.

Professionelle Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt, die Ihnen sofort weiterhilft, So treffen Sie sicher die richtigen Entscheide.
Der Pflichtteil sichert gewissen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Rechtsgrundlage: Art. 471 ZGB.
Seit der Revision 2023 gilt:
Nachkommen: ½ des gesetzlichen Erbteils
Ehegatten oder eingetragene Partner: ½ des gesetzlichen Erbteils
Eltern: kein Pflichtteil mehr
Maximal sind somit 50 % des Nachlasses durch Pflichtteile gebunden.
Die übrigen 50 % bilden die sogenannte freie Quote.
Muss man also etwas unternehmen, wenn man bereits ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat?
Letztwillige Verfügungen (das Testament oder ein Erbvertrag) sollten alle paar Jahre überprüft werden. Denn das Vermögen wie auch Beziehungen ändern sich.
Eine regelmässige Prüfung und Anpassung ist wichtig, insbesondere auch für Konkubinatspaare.
Falls Sie unsicher sind, überprüfen wir Ihren Letzten Willen.
ERBTEILUNG - PFLICHTTEIL
Sie wollen Ihren Partner - Ehefrau meist begünstigen. Wie wird das Erbe geteilt - Erbengemeinschaft.
Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.
TESTAMENT - ERBVERTRAG
Sie wollen ein eigenhändiges Testament schreiben. Erbrecht ohne Testament - Was gilt?
Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
KONKUBINAT PATCHWORK-FAMILIE
Wer erbt was? Wie kann ich meine Partnerin im Konkubinat bestmöglich begünstigen?
Erbrecht der Kinder in der Patwork-Familie.
Bestehende Testamente und Erbverträge bleiben grundsätzlich gültig.
Eine Überprüfung ist jedoch empfehlenswert, insbesondere wenn:
Eltern als Pflichtteilsberechtigte berücksichtigt wurden
sich familiäre Verhältnisse geändert haben
eine Patchwork- oder Konkubinatssituation besteht
grössere Vermögensveränderungen eingetreten sind
Testament oder Erbvertrag?
Ein eigenhändiges Testament muss:
vollständig handschriftlich verfasst sein
datiert werden
eigenhändig unterschrieben sein
Ein Erbvertrag bietet zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei komplexeren Familienverhältnissen.
Im Konkubinat besteht kein gesetzliches Erbrecht.
Ohne Testament oder Erbvertrag geht der Partner leer aus.
Bei Patchwork-Familien ist eine sorgfältige Nachlassplanung besonders wichtig, da Pflichtteilsrechte der Kinder berücksichtigt werden müssen.
Die rechtliche Beurteilung hängt immer von der konkreten familiären und vermögensrechtlichen Situation ab.
Testament und Erbvertrag
Pflichtteilsrecht
Enterbung
Konkubinat
Erbteilung
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Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
„Ich habe kein Testament – was passiert dann?"
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach ZGB Art. 457 ff. Das bedeutet: Ihr Vermögen geht automatisch an Ihre nächsten Verwandten – Ehepartner, Kinder, Eltern. Wer nicht verwandt ist, geht leer aus. Konkubinatspartner erben gesetzlich nichts – egal wie lange die Beziehung dauert.
„Meine Partnerin lebt im Konkubinat mit mir – wie kann ich sie absichern?"
Im Konkubinat besteht kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament oder Erbvertrag geht Ihre Partnerin leer aus. Mit einem Testament können Sie ihr die freie Quote vermachen – seit der Revision 2023 bis zu 50% des Nachlasses. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend.
„Was hat sich durch die Erbrechtsrevision 2023 geändert?"
Seit dem 1. Januar 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr. Das gibt Ihnen mehr Freiheit bei der Verteilung Ihres Nachlasses. Nachkommen und Ehepartner haben weiterhin Anspruch auf je ½ ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Die freie Quote beträgt neu bis zu 50%.
„Muss ich mein bestehendes Testament anpassen?"
Nicht zwingend – aber es ist empfehlenswert. Besonders wenn Eltern als Pflichtteilsberechtigte erwähnt sind, sich familiäre Verhältnisse geändert haben oder eine Patchwork- oder Konkubinatssituation besteht. Wir prüfen Ihr Testament und zeigen Ihnen ob Anpassungsbedarf besteht.
„Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?"
Ein Testament können Sie jederzeit alleine verfassen und auch wieder ändern. Ein Erbvertrag wird gemeinsam mit einer anderen Person abgeschlossen – zum Beispiel mit dem Ehepartner – und kann nicht einseitig geändert werden. Der Erbvertrag bietet mehr Sicherheit für beide Seiten, ist aber weniger flexibel.
„Ich habe Kinder aus erster Ehe und eine neue Partnerin – wie plane ich richtig?"
Das ist eine der häufigsten und heikelsten Situationen im Erbrecht. Die Pflichtteilsrechte Ihrer Kinder müssen respektiert werden – gleichzeitig möchten Sie Ihre neue Partnerin absichern. Mit einer sorgfältigen Nachlassplanung lässt sich beides erreichen. Eine individuelle Beratung ist hier unbedingt empfehlenswert.
„Kann ich jemanden enterben?"
Eine vollständige Enterbung ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich – zum Beispiel bei schweren Vergehen gegenüber dem Erblasser. Den Pflichtteil können Sie nicht wegdisponieren. Die freie Quote hingegen können Sie frei verteilen.
„Was kostet eine Erbrechtsberatung?"
Eine erste schriftliche Einschätzung erhalten Sie ab CHF 105.–.
Für komplexere Situationen – Patchwork, Konkubinat, grössere Vermögen – empfehlen wir eine persönliche Beratung per Video oder Telefon ab CHF 95.–.
Sie erhalten vorab immer ein transparentes Honorarangebot.
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