Was Sie im Testament selber regeln können
Mit einem Testament können Sie weitaus mehr regeln als nur die Anteile Ihres Nachlasses:
Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, achten Sie auf folgende Punkte:
Wichtig:
Mit unserer Rechtsauskunft erhalten Sie sofort eine professionelle Beratung, wie Sie Ihr Testament erstellen können.
Wie können wir Ihnen helfen?
VORLAGE FÜR IHR PERSÖNLICHES TESTAMENT
Senden Sie uns Ihre persönlichen Angaben bzw. Anfrage zum Testament oder Erbrecht.
Wir erstellen für Sie eine persönliche Vorlage für Ihr Testament.
Wenn das Testament fertig geschrieben ist, bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf. Besser nicht zu Hause und nicht in Ihrem eigenen Banksafe.
Geben Sie Findern keine Gelegenheit, ein für sie ungünstiges Testament zu vernichten. Geben Sie es lieber Ihrem Rechtsanwalt, oder Notar. Je nach Kanton kann das Testament der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung übergeben werden. Nehmen Sie eine Kopie mit nach Hause und notieren Sie, wo das Original liegt.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder neu schreiben. Vernichten Sie das alte, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Schreiben Sie im neuen Testament: „Hiermit hebe ich alle früheren Anordnungen auf.“
Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.
Alle an der Online Rechtsberatung Schweiz beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.
Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG
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