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TESTAMENT


Wie schreibe ich selber ein Testament? Was muss ich immer beachten?


Hier finden Sie Antworten, Tipps und Vorlagen zu Ihrem Testament.

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Was Sie im Testament selber regeln können

Mit einem Testament können Sie weitaus mehr regeln als nur die Anteile Ihres Nachlasses:

  • Sie können nach freiem Ermessen Erben einsetzen, sofern sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Das können auch Vereine oder Stiftungen sein. Fehlen gesetzliche Erben wie auch ein Testament, geht Ihr Nachlass an den Staat.

  • Sie verfügen, wer welche materiellen Güter erhält. Die Zuschreibung eines besonders wertvollen Objektes, häufig eines Hauses, kann dazu führen, dass die bedachte Person andere Erbberechtigte auszahlen muss, wenn die übrigen Mittel im Nachlass nicht ausreichen.

  • Mit Vermächtnissen können Sie einen bestimmten Gegenstand, einen Geldbetrag, ein Wohnrecht oder eine Rente einer Person zukommen lassen. So ist die bedachte Person nicht Teil der Erbengemeinschaft.

  • Sind Sie verheiratet, können Sie eine Nutzniessung im Testament festschreiben und erreichen so, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin eine Liegenschaft, Wertschriften oder Gegenstände lebenslang (oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa bis zum Eintritt in ein Pflegeheim) nutzen kann, auch wenn die anderen Erben die Eigentümer der Vermögenswerte sind. Zu berücksichtigen ist, dass durch die Nutzniessung auch (finanzielle) Pflichten entstehen: von Einkommens- und Vermögenssteuern über Verwaltungskosten und Hypothekarzinsen bis hin zum Unterhalt eines Hauses.

  • Sie bestimmen einen Willensvollstrecker. Dieser regelt dann alle notwendigen administrativen Belange und entlastet so die Erben. Ein Willensvollstrecker kann manchmal auch Konflikte verhindern.
    Sie wollen eine Person enterben, ihr also den Pflichtteil entziehen? Dies ist allerdings nur unter bestimmten Umständen, etwa Verletzung familienrechtlicher Pflichten, möglich und sollte rechtlich abgeklärt werden, um eine (erfolgreiche) Anfechtung des Testaments zu verhindern.

Letzte Fehler vermeiden!

Was müssen Sie unbedingt beachten?


Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, achten Sie auf folgende Punkte:


  • Das Testament muss von Anfang bis Ende mit Ihrer Handschrift geschrieben sein.
  • Nennen Sie zu Beginn: Ihren vollständigen Namen. Ihr Geburtsdatum. (Ich, Marianne Muster, geboren am 20. September 1941, verfüge letztwillig wie folgt: Als Erben setzte ich ein...).
  • Sie entscheiden, ob Sie Personen oder Organisationen genaue Beträge (genannt Vermächtnisse oder Legate) hinterlassen. Oder ob Sie Personen oder Organisationen als Erben einsetzen – hier können Sie in Prozenten bestimmen, wer wie viel erhalten soll.

Wichtig:

  • Bei Personen und Organisationen genauen Namen und Adresse oder Bank-/Postkonto-Nummer angeben.
  • Berücksichtigen Sie die Pflichtteile der gesetzlichen Erben.
  • Schreiben Sie den Ort und das genaue Erstellungs-Datum unten auf das fertige Testament.
  • Unerlässlich: Neben oder unter dem Datum Ihre Unterschrift nicht vergessen!

Mit unserer Rechtsauskunft erhalten Sie sofort eine professionelle Beratung, wie Sie Ihr Testament erstellen können.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

VORLAGE FÜR IHR PERSÖNLICHES TESTAMENT

Senden Sie uns Ihre persönlichen Angaben bzw. Anfrage zum Testament oder Erbrecht.
Wir erstellen für Sie eine persönliche Vorlage für Ihr Testament.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Das Testament ändern oder aufbewahren



Wenn das Testament fertig geschrieben ist, bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf. Besser nicht zu Hause und nicht in Ihrem eigenen Banksafe.


Geben Sie Findern keine Gelegenheit, ein für sie ungünstiges Testament zu vernichten. Geben Sie es lieber Ihrem Rechtsanwalt, oder Notar. Je nach Kanton kann das Testament der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung übergeben werden. Nehmen Sie eine Kopie mit nach Hause und notieren Sie, wo das Original liegt.


Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder neu schreiben. Vernichten Sie das alte, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Schreiben Sie im neuen Testament: „Hiermit hebe ich alle früheren Anordnungen auf.“

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


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Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG