Rechtsberatung Testament

Erbrecht Testament.

Schreiben Sie Ihr Testament selber.

Testament selber schreiben. Beratung

Wie schreibe ich selber ein Testament? Was muss ich immer beachten?


Hier finden Sie Antworten, Tipps und Vorlagen zu Ihrem Testament.

Was Sie im Testament selber regeln können

Ein Testament bietet Ihnen die Möglichkeit, weitreichende Regelungen für Ihren Nachlass zu treffen, jenseits der einfachen Verteilung von Erbanteilen:

  • Freie Verfügung über Erben: Sie können nach eigenem Ermessen Erben bestimmen, vorausgesetzt, Sie berücksichtigen die gesetzlichen Pflichtteile. Dabei können auch Vereine oder Stiftungen bedacht werden. Wenn keine gesetzlichen Erben oder Testament vorhanden sind, geht der Nachlass an den Staat.gesetzliche Erben wie auch ein Testament, geht Ihr Nachlass an den Staat.

  • Bestimmung der Vermögenswerte: Sie können festlegen, wer welche materiellen Güter aus Ihrem Nachlasss erhalten soll. Besonders wertvolle Objekte wie Immobilien können dazu führen, dass die bedachte Person andere Erben auszahlen muss, sofern die verbleibenden Mittel im Nachlass nicht ausreichen.

  • Mit Vermächtnissen können Sie einen bestimmten Gegenstand, einen Geldbetrag, ein Wohnrecht oder eine Rente einer Person zukommen lassen. So ist die bedachte Person nicht Teil der Erbengemeinschaft.

  • Nutzniessung für Ehepartner: Wenn Sie verheiratet sind, können Sie eine Nutzniessung im Testament festlegen. Dadurch kann Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin lebenslang oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Vermögenswerte wie eine Liegenschaft, Wertschriften oder Gegenstände nutzen, auch wenn die anderen Erben die Eigentümer der Vermögenswerte sind. Beachten Sie jedoch, dass mit der  Nutzniessung auch finanzielle Pflichten verbunden sind, darunter Einkommens- und Vermögenssteuern über Verwaltungskosten und Hypothekarzinsen bis hin zum Unterhalt eines Hauses.

  • Willensvollstrecker: Sie können einen Willensvollstrecker bestimmen. Dieser regelt dann alle notwendigen administrativen Belange und entlastet so die Erben. Ein Willensvollstrecker kann manchmal auch Konflikte verhindern.

  • Enterbung: Wenn Sie eine Person enterben möchten, also ihr den Pflichtteil entziehen wollen, ist dies nur unter bestimmten Umständen möglich, wie beispielsweise bei Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Es ist ratsam, dies rechtlich abzuklären, um eine erfolgreiche Anfechtung des Testaments zu verhindern.

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Wichtige Hinweise zur eigenhändigen Testamentserstellung



Bei der eigenhändigen Erstellung Ihres Testaments sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

 

  • Das Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein, von Anfang bis Ende.

  • Beginnen Sie mit der Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums. Zum Beispiel: "Ich, Marianne Muster, geboren am 20. September 1941, verfüge letztwillig wie folgt: Als Erben setze ich ein..."

  • Entscheiden Sie, ob Sie bestimmte Personen oder Organisationen mit genauen Beträgen (Vermächtnisse oder Legate) bedenken möchten oder ob Sie diese als Erben einsetzen möchten. Dabei können Sie festlegen, welcher Erbe welchen prozentualen Anteil am Nachlass erhalten soll.

Wichtig:

  • Bei Personen und Organisationen genauen Namen und Adresse oder Bank-/Postkonto-Nummer angeben.
  • Berücksichtigen Sie die Pflichtteile der gesetzlichen Erben.
  • Schreiben Sie den Ort und das genaue Erstellungs-Datum unten auf das fertige Testament.
  • Unerlässlich: Neben oder unter dem Datum Ihre Unterschrift nicht vergessen!

Unsere Rechtsberatung bietet Ihnen sofort professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihres Testaments.
Wie dürfen wir Ihnen behilflich sein?

Anpassung und sichere Aufbewahrung Ihres Testaments



Sobald Ihr Testament verfasst ist, ist es wichtig, es an einem sicheren Ort aufzubewahren. Es ist ratsam, es weder zu Hause noch in Ihrem eigenen Banksafe zu deponieren.

Vermeiden Sie, dass Unbefugte die Möglichkeit haben, ein für sie ungünstiges Testament zu manipulieren oder zu vernichten. Stattdessen sollten Sie es einem Rechtsanwalt oder Notar übergeben. In einigen Kantonen kann das Testament auch der Gemeindeverwaltung zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden. Behalten Sie eine Kopie zu Hause und machen Sie eine Notiz darüber, wo sich das Original befindet.

Sie haben jederzeit das Recht, Ihr Testament zu ändern oder neu zu verfassen. Vernichten Sie dabei das alte Testament, um Verwechslungen zu vermeiden. Im neuen Testament sollten Sie klar festhalten: „Hiermit widerrufe ich alle vorherigen Verfügungen.“

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Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG