BERATUNG - EINFACH UND TRANSPARENT.
Der Vorsorgeauftrag ist unter Umständen wichtiger als ein Testament.
Sie bestimmen, wer Sie im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls vertritt und Ihre Interessen verfolgt.
Mit einer professionellen Beratung durch einen Rechtsanwalt, zeigen wir ihnen, wie Sie selber einen Vorsorgeauftrag erstellen.
«In meinem Vorsorgeauftrag habe ich bestimmt, dass mein Freund Tobias mich vertreten soll, falls ich urteilsunfähig werde. Er kennt mich in- und auswendig und wird sich ganz bestimmt für mich einsetzen! Für meine finanziellen Angelegenheiten wird mich meine Bank vertreten. So kann nichts schiefgehen.»
VORSORGEAUFTRAG STATT KESB!
Ein Vorsorgeauftrag ist eine Verfügung, die es jedem Menschen ermöglicht, die eigene Versorgung für den Fall der Urteilsunfähigkeit sicherzustellen und zu planen. Im Vorsorgeauftrag in der Schweiz kann jeder eine dritte Person bestimmen, die im Falle des Falls alle notwendigen Angelegenheiten für einen erledigt.
Phasen des Vorsogeauftrages
UNTERSCHIED VORSORGEAUFTRAG UND VOLLMACHT
Eine Vollmacht und ein Vorsorgeauftrag haben ähnliche Wirkungen, unterscheiden sich jedoch vor allem in einem Punkt: Eine Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erteilt wird. Ein Vorsorgeauftrag gilt erst, wenn die beauftragende Person selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Ein Vorsorgeauftrag wird also vorausschauend für einen späteren Zeitpunkt erteilt, während eine Vollmacht mit sofortiger Wirkung gültig ist.
WAS WIRD IM VORSORGEAUFTRAG GEREGELT?
Ein Vorsorgeauftrag ist in drei Bereiche unterteilt: die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Es ist jedem selbst überlassen, ob er für jeden der Bereiche eine Vertretungsperson bestimmt, eine Person mit zwei Bereichen beauftragt oder ihr gar alle drei Bereiche anvertraut.
Vorsorgeauftrag statt KESB
Wer auf die Erstellung eines Vorsorgeauftrages verzichtet, überlässt es der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu entscheiden, wer die geschäftlichen und persönlichen Belange für einen regeln soll, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist.
rechtsanwalt24.ch
Es braucht keinen Anwalt um einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Sie können das problemlos alleine vorbereiten. Es empfiehlt sich aber, sich bei der Erstellung des Vorsorgeauftrags von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen.
Im Internet können Sie viele Muster für Vorsorgeaufträge finden, die allerdings häufig Formfehler enthalten oder sich nicht genügend auf Ihre spezielle Ausgangssituation beziehen. Diese Musterverträge helfen im Sinne einer allgemeinen Information.
Der Vorsorgeauftrag soll sich auf Ihre bestimmte Lebenssituation beziehen und aus diesem Grund ist es hilfreich, sich von einem Erbrechtsexperten beraten zu lassen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Vorsorgeauftrag durch einen Experten prüfen lassen.
Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
SCHRIFTLICHE RECHTSAUSKUNFT
VORSORGEAUFTRAG
Wir helfen Ihnen bei der Formulierung des Vorsorgeauftrages und prüfen Ihren bereits vorhandenen Vorsorgeauftrag.
Senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online Anfrageformular.
VIDEO-BERATUNG VORSORGEAUFTRAG
Reservieren Sie einen Beratungstermin mit uns. Im persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt ist.
TELEFONISCHE RECHTSAUSKUNFT
VORSORGEAUFTRAG
Rufen Sie uns an - 0900 000 911 - Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen. Wir erklären Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt ist.
Unsere aktuelle Kundenbewertung:
98,7% zufriedene Nutzer.
850 Kunden haben mitgewirkt.
Rufen Sie uns an - Wir helfen Ihnen auch am Wochenende und an Feiertagen.
Copyright © rechtsanwalt24.ch