Arbeitsvertrag Schweiz - Fragen und Antworten zum Schweizer Arbeitsrecht

"Aber ich habe gar keinen Vertrag..."


Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz nur durch einen schriftlichen Vertrag entsteht. Das ist jedoch falsch. Ein Arbeitsvertrag kommt bereits dann zustande, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeitsinhalt, Dauer und Lohn einig sind. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich – mit Ausnahmen wie dem Lehrvertrag.


Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis oder möchten Sie Streitigkeiten im Arbeitsrecht vermeiden? Unsere Experten stehen Ihnen mit klaren Antworten und individueller Beratung zur Seite.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag.


Streitigkeiten im Arbeitsrecht lassen sich vermeiden!

Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer


Das Schweizer Arbeitsrecht regelt viele Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Einige zentrale Fragen, bei denen wir Ihnen helfen können:

  • Kündigungsschutz: Welche Regelungen gelten bei Schwangerschaft oder Krankheit?

  • Arbeitszeit und Vergütung: Wie sind Überstunden und Überzeit geregelt?

  • Ferienanspruch: Wie viele Ferientage stehen Ihnen zu, und was passiert bei Kündigung?

  • Arbeitsvertrag prüfen: Sind alle Regelungen klar und rechtlich korrekt?

  • Mobbing oder Burnout: Wie können Sie sich schützen und rechtlich vorgehen?

  • Konkurrenzverbot: Welche Einschränkungen gelten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Unser Angebot: Kompetente Rechtsberatung im Arbeitsrecht

Telefonische Rechtsberatung – schnell und unkompliziert

Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (CHF 3.80/Minute, Festnetz).
Unsere Anwälte stehen Ihnen sofort mit einer fundierten Erstberatung zur Verfügung.

Schriftliche Beratung – präzise und verbindlich

Haben Sie komplexere Fragen oder möchten eine schriftliche Auskunft? Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Telefonische Rechtsauskunft Arbeitsrecht
Online Rechtsauskunft Arbeitsrecht

Wir beraten Sie zu Themen wie:

  • Kündigung (ordentlich und fristlos)
  • Missbräuchliche Kündigung
  • Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag und Freistellung
  • Bonuszahlungen

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.


Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf  8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)