Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz nur durch einen schriftlichen Vertrag entsteht. Das ist jedoch falsch. Ein Arbeitsvertrag kommt bereits dann zustande, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeitsinhalt, Dauer und Lohn einig sind. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich – mit Ausnahmen wie dem Lehrvertrag.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis oder möchten Sie Streitigkeiten im Arbeitsrecht vermeiden? Unsere Experten stehen Ihnen mit klaren Antworten und individueller Beratung zur Seite.
Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Das Schweizer Arbeitsrecht regelt viele Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Einige zentrale Fragen, bei denen wir Ihnen helfen können:
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