Kündigung Arbeitsvertrag - Welche Regeln gelten?

Kündigung erhalten - ist sie rechtmässig?
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Verfasst von Rechtsanwalt Andreas Gantenbein | SAV-Mitglied | Zuletzt aktualisiert: März 2026


Arbeitsrecht in der Schweiz - Kündigung des Arbeitsvertrages.

Kündigungsschutz. Kündigungsfristen.

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Beantworten Sie diese 6 Fragen:

  • Wurden Sie während der Krankheit oder Unfall gekündigt?
  • Wurde Ihr Arbeitsvertrag ohne Grund und ohne Abmahnung gekündigt?
  • Haben Sie sich zuvor beschwert oder Ihre Rechte geltend gemacht?
  • Kam die Kündigung überraschend ohne Vorwarnung?
  • Haben Sie das Gefühl, die Kündigung ist unfair oder persönlich motiviert?
  • Sind Sie über 60 Jahre alt und stehen kurz vor der Pensionierung?

Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit JA beantworten:


👉 Ihre Kündigung könnte rechtlich angreifbar sein.


Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung oder die Kündigung ist sogar ungültig.

War die Kündigung rechtmässig? Wehren Sie sich!

Senden Sie uns Ihre Fragen zur Kündigung oder allgemein zum Arbeitsrecht, zusammen mit den relevanten Dokumenten. Sie erhalten sofort eine rechtliche Einschätzung.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Das Team von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, und seinen erfahrenen Anwälten und Experten für Arbeitsrecht hilft Ihnen sofort, günstig und kompetent weiter.

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  • Wir prüfen Kündigungen von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis.

  • Spezialisiert auf Schweizer Recht – auch für KMU.

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Ältere Angestellte geniessen einen besonderen Kündigungsschutz. Lesen Sie hier mehr über über Ihren Schutz und wie Sie sich wehren können.


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Wann darf ein Arbeitgeber kündigen?

Eine Entlassung / Kündigung des Arbeitsvertrages ist immer eine einschneidende Massnahme. Rechtliche Probleme müssen sofort gelöst werden. Wenn sich eine Arbeitslosigkeit nicht vermeiden lässt, gibt es allenfalls auch Probleme im Verkehr mit der Arbeitslosenversicherung. Unsere Erfahrung zeigt, dass rechtliche Auseinandersetzungen vermeidbar sind, wenn die Betroffenen sich rechtzeitig fachkundig beraten lassen.

Kündigungsfristen in der Schweiz
Dienstjahre Kündigungsfrist (OR Art. 335c)
1. Dienstjahr       1 Monat
2.–9. Dienstjahr   2 Monate
Ab 10. Dienstjahr 3 Monate

Längere oder andere Fristen können vertraglich / schriftlich vereinbart werden.

Weitergehende Infos zu Kündigung  und Kündigungsfrist (Arbeitsrecht in der Schweiz)

Kündigungsfrist einhalten:

Unbefristete Arbeitsverhältnisse können jederzeit mit einer Kündigung aufgelöst werden. Die Kündigungsfristen und -termine sind immer zu beachten. Erst mit dem Zugang der Kündigung bei der anderen Partei wird diese wirksam. Deshalb sollte sie frühzeitig erfolgen. Zur Beweissicherstellung empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden oder eine Empfangsbestätigung zu verlangen.

Kündigung zur Unzeit
Ob eine Kündigung zur Unzeit erfolgt, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Eine Kündigung erfolgt beispielsweise zur Unzeit, wenn sie krank sind, wenn Sie schwanger sind oder wenn Militärdienst geleistest wird. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, ist diese nichtig, das heisst ungültig. Sie befinden sich somit weiterhin in einem Arbeitsverhältnis und haben Anspruch auf den Lohn.


Fristlose Kündigung

Es müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, damit ein fristlose Kündigung möglich ist. Die ungerechtfertigte fristlose Entlassung kann zu Schadenersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Darum sollten sich Arbeitgeber, die eine fristlose Kündigung aussprechen wollen, vorher über die Rechtslage und die Risiken beraten lassen. Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten sofort rechtlichen Rat und Beistand einholen. Weitere Infos zur fristlosen Kündigung.


Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Unfall Krankheit beachten!

Schwanger während der Kündigungsfrist.

Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaft, obligatorischem Militär-, Schutz- oder Zivildienst kann ein Kündigungsschutz bestehen. Sollte einer dieser Schutztatbestände im Zeitpunkt der Kündigung, bereits vor der Kündigung oder während der Kündigungsfrist erfüllt sein, ist es empfehlenswert sofort eine Rechtsberatung einzuholen, um Rechtmässigkeit und Wirkung der Kündigung abklären zu lassen.


Missbräuchliche Kündigung

Eine Kündigung, die z.B. aus Rache erfolgt kann missbräuchlich sein und in gewissen Fällen zu Schadenersatzansprüchen führen. Wer solche Ansprüche geltend machen will, hat Fristen zu beachten und sollte sich sofort nach Erhalt der Kündigung fachkundig beraten lassen.


Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit

Wenn Arbeitnehmer selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn wegen eigenem Verschulden gekündigt wird, ist mit Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zu rechnen. Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit erbringt die Arbeitslosenkasse während einem Zeitraum von bis zu drei Monaten keine Leistungen.


Unverzügliche Arbeitssuche, Anmeldung beim RAV

Nach erfolgter Kündigung muss sofort die Stellensuche aufgenommen werden. Hinsichtlich des Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit sollte auch sofort eine vorsorgliche Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) erfolgen. Die Arbeitslosenversicherung verlangt den Nachweis intensiver Arbeitsbemühungen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, droht eine vorübergehende Verweigerung von Arbeitslosenleistungen (Einstelltage). Es ist daher wichtig, die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe, usw.) zu sammeln um diese bei Bedarf dem RAV-Berater vorweisen zu können.


Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich.


Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsvertrages schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.


Unsere Beratungspraxis zeigt, dass unsere Kunden in der Regel bereits für CHF 65.-- bis 180.-- eine schriftliche Auskunft erhalten, die ihnen tatsächlich weiterhilft.

Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.


Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-recht.ch)