Freistellung

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Freistellung wissen müssen

Wurde Ihr Arbeitsvertrag gekündigt und Sie wurden freigestellt?

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Freistellung nach Kündigung. Wir helfen Ihnen.

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist immer eine einschneidende Massnahme. Im Zusammenhang mit der Kündigung wird immer häufiger eine (sofortige) Freistellung von der Arbeit angeordnet, vor allem auch bei Mitarbeitenden in leitenden Funktionen.


Das bedeutet: Gleichzeitig mit der Kündigung wird der Mitarbeiter vom Arbeitgeber für die Dauer der Kündigungsfrist von weitergehenden Arbeitsleistungen freigestellt.
Wichtig ist: Immer eine
Schriftliche Vereinbarung verlangen, um alle Freistellungsmodalitäten unbedingt schriftlich festzuhalten (Freistellungserklärung - Freistellungsvereinbarung).

Wir helfen Ihnen und zeigen Ihnen, wie Sie sich bei einer Freistellung rechtlich korrekt verhalten können

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Freistellung nach einer Kündigung - Vorgehen - Fragen.

Unsere kompetenten Juristen und Rechtsanwälte können Ihnen sofort weiterhelfen:

Schriftliche Rechtsauskunft Freistellung bei Kündigung: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.

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Unsere Experten für Arbeitsrecht und Kündigung, zeigen Ihnen, welches Ihre Rechte im Fall einer Freistellung sind, bzw. was Ihnen allenfalls bei Arbeitslosigkeit zusteht.

Weitergehende Infos zur Freistellung

Neue Stelle während der Freistellungsfrist: Anrechnung von neuem Verdienst oder neuem Lohn?

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Kündigung vorbehaltlos bis zum Vertragsende freigestellt (schriftliche Freistellungserklärung oder Freistellungsvereinbarung) kann diese Freistellung nicht mehr widerrufen werden. Findet der gekündigte Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist eine neue Stelle ist er nicht verpflichtet, dies dem bisherigen Arbeitgeber zu melden.


Ist keine solche explizite Freistellungsvereinbarung vorhanden, muss der ehemalige Arbeitgeber informiert werden, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle angetreten wird. Der an der neuen Stelle erzielte Verdienst wird an die noch laufende Lohnzahlung des ehemaligen Arbeitgebers angerechnet. Sofern das neue Salär die bisherige Lohnhöhe nicht erreicht, muss der alte Arbeitgeber dem freigestellten Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch entsprechende Differenzzahlungen leisten.


Kompensation von Ferienguthaben und Überstunden während der Freistellungsfrist?

Die Gerichtspraxis lässt eine vollständige Abgeltung des Restferien- oder Überstundenguthabens mittels Freistellung nur zu, wenn die Freistellungsdauer den Restanspruch der Mitarbeitenden erheblich übersteigt. Damit soll sichergestellt werden, dass der freigestellte (entlassene) Mitarbeiter nebst dem effektiven Ferienabzug während der Freistellung genügend Zeit bleibt für die Stellensuche.

Beträgt die Freistellungsdauer z.B. drei Monate und hat der /die MitarbeiterIn noch einen Ferienanspruch von 15 Tagen, so dürfen sämtliche dieser Ferientage mittels Freistellung abgegolten werden. Eine vollständige Abgeltung dieser 15 Tage wäre jedoch bei einer Freistellungsdauer von nur einem Monat unzulässig.


Bei einer Freistellung wird eine Beratung durch eine Fachperson (Anwalt, Arbeitsgericht, Rechtsauskunftsstelle) empfohlen, insbesondere zur rechtlichen Überprüfung der Freistellungsvereinbarung / Freistellungserklärung.

Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Freistellung des Arbeitsvertrages schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.


Unsere Beratungspraxis zeigt, dass unsere Kunden in der Regel bereits für CHF 65.-- bis 180.-- eine schriftliche Auskunft erhalten, die ihnen tatsächlich weiterhilft.

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.


Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)