ERBRECHT - WIE SIE IHREN EHEPARTNER MAXIMAL BEGÜNSTIGEN.
Wenn Ehepaare keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, riskieren sie, dass der hinterbliebene Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er seine Miterben auszahlen muss.
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Stirbt eine Person, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, wird ihr Vermögen nach den gesetzlichen Regeln verteilt. Bei Ehepaaren wird nach dem Tod eines Partners zunächst unterschieden, welche Vermögenswerte dem Ehemann und welche der Ehefrau gehören. Entscheidend für die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist der Güterstand, den die Eheleute gewählt haben.
Für Ehepaare, die nichts anderes vereinbaren, gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Bei diesem Güterstand wird das eheliche Vermögen in Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt.
Erhält der überlebende Ehepartner nur das, was ihm nach dem Gesetz zusteht, muss er unter Umständen das gemeinsame Eigenheim verkaufen, um seine fixen Ausgaben zu senken oder um die übrigen Erben auszuzahlen.
Ehepaare sollten deshalb rechtzeitig planen, wie sie sich gegenseitig begünstigen können, um so eine Situation auszuschliessen.
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