Ehe für alle - eingetragene Partnerschaft - Konkubinat.
- Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Ehe für alle – gleichgeschlechtliche Paare dürfen zivil heiraten.
- Die Vorsorgeregelung ist bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Konkubinatspaaren unterschiedlich.
- Mit einem Vorsorgeauftrag wird festgelegt, wer in Ihrem Namen handeln kann, sollten Sie urteilsunfähig werden.
- Im Konkubinat gibt es für die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch.
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Das revidierte Erbrecht wird für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 gelten. Bisherige Testamente und Erbverträge bleiben grundsätzlich gültig.
Muss man also etwas unternehmen, wenn man bereits ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat? Letztwillige Verfügungen / Testament sollten alle paar Jahre überprüft werden.
Denn das Vermögen wie auch Beziehungen ändern sich.
Wegen der anstehenden Revision ist eine allfällige Anpassung jetzt besonders wichtig, insbesondere auch für Konkubinatspaare.
Falls Sie unsicher sind, überprüfen wir Ihren Letzten Willen.
EHE - GLEICHGESCHLECHTLICHE EHE
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Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.
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Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
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