Konkubinat Beratung

KONKUBINAT

BERATUNG PATCHWORKFAMILIE.

Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Partner:in zu schützen, so dass Ihre Partner:in und Ihre Kinder abgesichert sind.
Ein besonders wichtiges Thema: Was gilt, wenn einer der Konkubinatspartner sein Arbeitspensum reduziert oder aufgegeben hat, um den Haushalt zu führen oder die Kinder zu betreuen? Trennung im Konkubinat?

Rechtsauskunft Konkubinat

Das Konkubinat ist im Gesetz nicht speziell geregelt und Konkubinatspaare und Patchworkfamilien geniessen – leider – noch immer nicht den gleichen Schutz wie verheiratete Paare.

Konkubinat Rechtsauskunft

TESTAMENT - ERBTEILUNG - PFLICHTTEIL


Sie wollen Ihren Partner - Ihre Partnerin meist begünstigen. Wie wird das Erbe geteilt - Erbengemeinschaft.
Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.


Mehr Infos

Hauskauf im Konkubinat

HAUSKAUF IM KONKUBINAT


Was muss besonders berücksichtigt werden, beim Hauskauf im Konkubinat?

Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei einem Hauskauf?

Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.


Mehr Infos

Rechtsauskunft Trennung Konkubinat

TRENNUNG IM KONKUBINAT PATCHWORK-FAMILIE


Wie trennen sich Konkubinatspaare? Wie wird bei einer Trennung das gemeinsame Haus geteilt?

Wie wird der Unterhalt nach der Trennung geregelt - Kinderunterhalt.


Mehr Infos.

Konkubinatsvertrag
Wann sollte ein Paar einen Konkubinatsvertrag vereinbaren?

Wenn ein Paar gemeinsame Investitionen tätigt, macht es Sinn, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Das gilt besonders für Wohneigentum. Jedoch auch, wenn man gemeinsam eine Wohnung bezieht, kann ein derartiger Vertrag sinnvoll sein. Es lässt sich schnell klären, ob beide den Mietvertrag unterschreiben oder ob eben ein Partner nur Untermieter bleibt. Auch kann man bereits festlegen, wer z. B. ausziehen muss, wenn es zu einer Trennung kommt und wer den Mietzins bezahlt, wenn ein Partner auszieht. Mit einem Konkubinatsvertrag kann das Konfliktpotential vermieden werden, das diese Fragen mit sich bringen.


rechtsanwalt24.ch

Konkubinatspaare haben die Möglichkeit, die rechtlichen Fragen dieser Beziehung in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. Für die Regelung der einzelnen Rechtsfragen, wie beispielsweise der Unterhalt gemeinsamer Kinder, das Vertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen, die Vorsorge im Alter oder der Erwerb von gemeinsamen Wohneigentum, sind separate Verträge und Verfügungen nötig.

In einem Konkukinatsvertrag können alle diese Fragen zusammenfassend geregelt werden.

SO EINFACH!

Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:

  • Wir erklären Ihnen die Rechtslage Ihrer Situation
  • beantworten Ihre Rechtsfragen und
  • zeigen Ihnen die möglichen Lösungen.
Schriftliche Rechtsauskunft

SCHRIFTLICHE RECHTSAUSKUNFT

KONKUBINAT


Sie haben Fragen zum Erbrecht, Erben, Erbteile, und Konkubinat senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online Anfrageformular.

Telefon Rechtsauskunft

TELEFONISCHE RECHTSAUSKUNFT

KONKUBINAT


Rufen Sie uns an - 0900 000 911 - Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen. Wir erklären Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt ist..

Termin Beratung Erbrecht buchen.

ERSTGESPRÄCH-BERATUNG Konkubinat


Reservieren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Wir klären die Vorgehensweise.
Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Wir analysieren die Rechtslage.
Im persönlichen Gespräch (telefonisch oder per Video) erklären wir Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt und möglich ist.

Kosten: 245 CHF

KONKUBINAT WER ERBT?


Ein typisches Beispiel:
Frau Hauser musste nach ihrer Scheidung mit ihrem Sohn finanziell untendurch. Heute wohnt sie mit ihrem neuen Partner in dessen Einfamilienhaus – zusammen mit ihrem volljährigen Sohn und den zwei minderjährigen gemeinsamen Kindern. Die Tochter des Partners aus erster Ehe ist bereits ausgezogen.

Der Partner verdient gut und kann der ganzen Familie einen angenehmen Lebensstandard finanzieren. Doch was passiert eigentlich, wenn der Partner tödlich verunfallen sollte?

.

Das Gesetz regelt diese Frage klar, sofern die beiden verheiratet waren:

  • Beim Tod des Ehemanns erhält die Frau vorweg die Hälfte der gemeinsamen Ersparnisse aus dem Arbeitserwerb und der Erträge aus dem Vermögen. So will es das Güterrecht.
  • Alles Übrige bildet den Nachlass des Mannes: Die Hälfte davon steht der Witwe zu – den Rest erben zu je gleichen Teilen die leiblichen Kinder des Mannes.
  • Stirbt später die Frau, werden ihre leiblichen Kinder ebenfalls zu je gleichen Teilen begünstigt.

Wie können sich Konkubinatspartner begünstigen?
Was gilt bei nicht verheirateten Partnerschaften? Erbrecht bei Konkubinat
Im Konkubinat lebende Paare müssen besondere Vorkehrungen treffen, wenn sie dem Partner einen möglichst grossen Teil des Vermögens vererben möchten.

Denn unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Ohne Vorkehrungen erben die direkten Nachkommen, beispielsweise die Kinder aus einer früheren Beziehung, den gesamten Nachlass.

Damit der Lebenspartner nicht leer ausgeht, muss er in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt werden.


Nachkommen erben mehr

Bei der Begünstigung ist der Erblasser eingeschränkt durch die Pflichtteile seiner Nachkommen, welche insgesamt drei Viertel des Nachlasses betragen. Somit darf der Erblasser dem Lebenspartner nur den frei verfügbaren Teil von einem Viertel des Nachlasses zuwenden.

BERATUNG NEUES ERBRECHT 2023 UND KONKUBINAT


- Unsere kompeten Juristen und Anwälte helfen Ihnen sofort weiter

Unsere Nutzungsbedingungen
Wie arbeiten wir?

Unsere aktuelle Kundenbewertung:
98,7% zufriedene Nutzer.
850 Kunden haben mitgewirkt.